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«Sicherer Hafen» für Geflüchtete

Die Stadt Bern hat sich zum «Sicheren Hafen» erklärt. Damit bekräftigt sie unter anderem ihre Bereitschaft, aus Seenot gerettete Menschen direkt aufzunehmen und unterzubringen.

In der Seenotrettung wird unter einem sicheren Hafen ein Ort verstanden, an dem eine Seenot-Rettungsaktion sicher beendet werden kann. In Anlehnung daran hat die Organisation Seebrücke die Initiative lanciert, überall in Europa sichere Häfen im übertragenen Sinn zu schaffen. Diese «Sicheren Häfen» sind Städte und Gemeinden, die sich für eine menschliche Flüchtlingspolitik einsetzen, geflüchtete Menschen willkommen heissen und sich bereit erklären, mehr geflüchtete Menschen aufzunehmen.

Bern hat sich am 31. Januar 2024 (siehe Medienmitteilung) als erste Stadt bzw. Gemeinde in der Schweiz zum «Sicheren Hafen» erklärt. Die Erklärung wurde durch ein Postulat im Stadtrat im Jahr 2020 angestossen.

Forderungen und Engagement der Stadt Bern

Als «Sicherer Hafen» macht sich die Stadt Bern stark für neue und stärkere Programme zur legalen Aufnahme geflüchteter Menschen – und sie fordert mehr Kompetenzen für Städte und Gemeinden im Asyl- und Flüchtlingsbereich. Mit der aktuellen Aufteilung der Kompetenzen im Schweizer Asyl- und Flüchtlingswesen sind die Möglichkeiten für ein städtisches Engagement zu stark begrenzt.

Die Stadt Bern ist bereit, mehr Menschen als bisher aufzunehmen. Sie stellt die nötigen Ressourcen für die menschliche Versorgung und die gesellschaftliche Teilhabe der Ankommenden bereit und setzt sich für sichere Bleibeperspektiven ein.

Umsetzung der Anforderungen

Die Stadt Bern erfüllt bereits verschiedene der Anforderungen, die von der Organisation Seebrücke an einen Sicheren Hafen gestellt werden. Sie wird sich auch weiterhin für eine menschliche Asyl- und Flüchtlingspolitik einsetzen.

Öffentliche Solidaritätserklärung

 

  • «Osterappell» im April 2020 gemeinsam mit der Allianz «Städte und Gemeinden für die Aufnahme von Flüchtlingen»
  • Offizielle Erklärung als Sicherer Hafen, Bekanntmachung mit Medienmitteilung vom 24. Februar 2024

Aufnahme zusätzlich zur Quote

 

  • Zusätzliche Unterbringung von Resettlement-Flüchtlingen während der Pandemie im Herbst 2021
  • Entlastung von Bund und Kanton bei der Erstaufnahme während der ersten Wochen nach Ausbruch des Ukraine-Kriegs, Aufbau der Siedlung Viererfeld
  • Bekräftigung der Bereitschaft zur Direktaufnahme von Geflüchteten gegenüber den zuständigen Bundesstellen

Aufnahmeprogramme unterstützen

 

  • Wiederholtes Vorbringen asyl- und flüchtlingspolitischer Forderungen gegenüber dem/der Vorsteher*in des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes und dem Staatssekretariat für Migration

Menschenwürdiges Ankommen gewährleisten

  • Bereitstellen spezifischer Integrations- und Informationsangebote zu den Themen Migration oder Anti-Rassismus
  • Förderung von Alltagstandems mit Geflüchteten und Freiwilligen
  • Mitgestaltung des Asylbereichs durch Rolle als regionale Partnerin für den Asyl- und Flüchtlingsbereich des Kantons Bern

Aktive Unterstützung der Seenotrettung

 

Nationale und europäische Vernetzung       

 

Transparenz

  • Dokumentation und Sichtbarmachung der Solidaritätserklärung auf der städtischen Website. 

Weitere Informationen.

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