Kantonswechsel Drittstaatsangehörige
Möchten Sie als Nicht-EU/-EFTA-Bürger*in mit gültiger L-, B- oder C-Bewilligung aus einem anderen Kanton in die Stadt Bern ziehen? Hier finden Sie alle Informationen dazu.
L-, B- und C-Bewilligung
Bitte senden Sie uns folgende Unterlagen per E-Mail oder Briefpost. Wir prüfen Ihr Gesuch und laden Sie zu einem Gespräch ein.
- Persönliches Gesuch mit Begründung
- Anmeldung Drittstaatsangehörige (Zuzug Inland) (PDF, 47.0 KB)
- Aktueller Betreibungsregisterauszug
- Aktueller Strafregisterauszug
- Mietvertrag (bei Untermiete, Einverständnis der Liegenschaftsverwaltung)
- Studierende: Aktuelle Aufnahmebestätigung der Hochschule (Immatrikulationsbestätigung)
- Arbeitsvertrag oder Arbeitsbescheinigung (nicht älter als ein Monat)
- Aktuelle Bestätigung Sozialdienst der letzten Wohnsitzgemeinde (für die letzten zwölf Monate)
- Kopie gültiges heimatliches Reisedokument
- Abmeldebestätigung der letzten Wohnsitzgemeinde
- Einverständniserklärung Umzug minderjährige Kinder (PDF, 44.7 KB) (Kinder unter 18 Jahren / Eltern nicht verheiratet, getrennt oder geschieden)
F-Bewilligung
Bitte stellen Sie das Gesuch beim Staatssekretariat für Migration.