Familiennachzug
Sie möchten zu Ihrem Familienmitglied in der Stadt Bern einreisen? Hier finden Sie alle Informationen, wie Sie vorgehen müssen. Der bereits in der Schweiz lebenden Person, bieten wir regelmässig Informationsveranstaltungen an.
EU-/EFTA-Staatsangehörige
Sie sind EU-Bürger*in oder besitzen eine gültige Aufenthaltsbewilligung oder ein gültiges Visum der Kategorie D eines Schengen Staates. Reichen Sie das Gesuch um Familiennachzug (PDF, 196.1 KB) per E-Mail oder Briefpost direkt bei uns ein.
Drittstaatsangehörige
Als Drittstaatsangehörige ohne gültigen Aufenthaltstitel oder Visum D eines Schengen Staates müssen Sie das Gesuch (PDF, 205.9 KB) bei der Schweizer Botschaft in Ihrem Heimatland einreichen.
Familienmitglieder aus EU/EFTA von EU-/EFTA-Bürger*innen
Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Gesuch Familiennachzug (PDF, 196.1 KB) mit den darin erwähnten Beilagen per E-Mail oder Briefpost zu.
Familienmitglieder aus EU/EFTA von Schweizer*innen
Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Gesuch Familiennachzug (PDF, 177.9 KB) mit den darin erwähnten Beilagen per E-Mail oder Briefpost zu.
Informationen zur Veranstaltung
Das Veranstaltungsangebot wird zur Zeit überarbeitet. Informationen zum neuen Angebot finden Sie ab März 2025 hier.
Mail: fmr@bern.ch
Telefon: +41 31 321 72 00
Ich möchte meine Partnerin / meinen Partner in der Schweiz heiraten. Wie muss ich vorgehen?
Leiten Sie dazu das Ehevorbereitungsverfahren beim Zivilstandsamt ein. Danach kann Ihre Partnerin / Ihr Partner ein Gesuch um Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Heirat stellen.
Ihre Partnerin / Ihr Partner kann das Gesuch direkt bei uns einreichen, wenn folgendes zutrifft:
- kommt aus dem EU/EFTA Raum
- oder hat eine gültige Aufenthaltsbewilligung in einem Schengen Staat
- oder hat ein Visum (Kategorie D) für einen längerfristigen Aufenthalt einem Schengen Staat
Welches Gesuchs Formular soll ich benutzen?
Gesuch für Familienangehörige von Schweizer*innen (PDF, 177.9 KB)
Gesuch für Familienangehörige von EU/EFTA Bürger*innen (PDF, 196.1 KB)
Kann ich meine Eltern in die Schweiz holen?
EU/EFTA Angehörige (ausser Studierende) können ihre Eltern in die Schweiz holen. Folgendes muss erfüllt sein:
- Sie halten sich ordnungsgemäss im Rahmen des FZA in der Schweiz auf.
- Sie verfügen über eine angemessen grosse Wohnung für die ganze Familie.
- Der Unterhalt der ganzen Familie ist gewährleistet.
- Die Bedürftigkeit der unterstützten Person muss bestehen und nachgewiesen werden. Es kann eine Bescheinigung aus dem Heimat- / Herkunftsland mit dem Verwandtschaftsverhältnis und ggf. der Unterhaltsgewährung notwendig sein.
Für Schweizer*in gelten dieselben Voraussetzungen, wie für EU/EFTA Angehörige. Zusätzlich müssen die Eltern bereits eine dauerhafte Aufenthaltsbewilligung in einem EU/EFTA Staat haben.
Angehörige aus Drittstaaten können ihre Eltern nicht nachziehen.
Ich habe den Ausweis F. Wie kann ich meine Familie in die Schweiz holen?
Die Familienmitglieder müssen ein Gesuch um Familiennachzug bei der Vertretung in Ihrem Heimatland stellen. Auf der Webseite des EDA finden Sie die Kontaktangaben.