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Familiennachzug

Sie möchten zu Ihrem Familienmitglied in der Stadt Bern einreisen? Hier finden Sie alle Informationen, wie Sie vorgehen müssen. Der bereits in der Schweiz lebenden Person, bieten wir regelmässig Informationsveranstaltungen an.

Vorgehen Familiennachzug

Sie sind EU-Bürger*in oder besitzen eine gültige Aufenthaltsbewilligung oder ein gültiges Visum der Kategorie D eines Schengen Staates. Reichen Sie das Gesuch um Familiennachzug (PDF, 196.1 KB) per E-Mail oder Briefpost direkt bei uns ein.

Als Drittstaatsangehörige ohne gültigen Aufenthaltstitel oder Visum D eines Schengen Staates müssen Sie das Gesuch (PDF, 205.9 KB) bei der Schweizer Botschaft in Ihrem Heimatland einreichen.

Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Gesuch Familiennachzug (PDF, 196.1 KB) mit den darin erwähnten Beilagen per E-Mail oder Briefpost zu.

Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Gesuch Familiennachzug (PDF, 177.9 KB) mit den darin erwähnten Beilagen per E-Mail oder Briefpost zu.

Informationsveranstaltung Familiennachzug

Wenn Sie in der Stadt Bern leben und Ihre Familienangehörigen (Kinder, Ehemann, Ehefrau, Eltern) aus dem Ausland in die Schweiz holen möchten, können Sie sich bei unseren Informationsveranstaltungen über alles Wichtige informieren. Die Informationen sind auch für Personen nützlich, die Ausländerinnen und Ausländer über den Familiennachzug in der Stadt Bern beratend unterstützen möchten.

Im Rahmen der Informationsveranstaltung erhalten Sie Hinweise zum Ausländerrecht, zum Freizügigkeitsabkommen und zu Angeboten für nachgezogene Familienangehörigen. Behandelt werden folgende Fragen:

  • Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen für den Familiennachzug erfüllt sein?
  • Wie hoch muss mein Einkommen sein, damit ich meine Familie in die Schweiz holen kann?
  • Wo finde ich passende Sprachkurse für meine Familie?
  • Wie kann ich meine Familie unterstützen, damit sie sich in der Schweiz wohl fühlt?
  • Welche Papiere brauche ich für die Heirat mit einem Ausländer / einer Ausländerin?

An den Informationsveranstaltungen beantworten Ihnen die Einwohnerdienste, Migration und Fremdenpolizei und die Fachstelle für Migrations- und Rassismusfragen diese und weitere Fragen.

Weitere Informationen zur Veranstaltung:

  • Die Teilnahme ist kostenlos.
  • Eine Anmeldung ist nicht nötig.
  • Die Veranstaltung findet in deutscher Sprache statt.

Falls Sie eine Übersetzung in eine andere Sprache wünschen, wenden Sie sich bis eine Woche vor der Veranstaltung an die Fachstelle für Migrations- und Rassismusfragen (FMR):

Mail: Telefon: +41 31 321 72 00

Das Veranstaltungsangebot wird zur Zeit überarbeitet. Informationen zum neuen Angebot finden Sie ab Herbst 2024 hier.

Häufige Fragen

Leiten Sie dazu das Ehevorbereitungsverfahren beim Zivilstandsamt ein. Danach kann Ihre Partnerin / Ihr Partner ein Gesuch um Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Heirat stellen. 

Ihre Partnerin / Ihr Partner kann das Gesuch direkt bei uns einreichen, wenn folgendes zutrifft:

  • kommt aus dem EU/EFTA Raum
  • oder hat eine gültige Aufenthaltsbewilligung in einem Schengen Staat
  • oder hat ein Visum (Kategorie D) für einen längerfristigen Aufenthalt einem Schengen Staat

Welches Gesuchs Formular soll ich benutzen?

Gesuch für Familienangehörige von Schweizer*innen (PDF, 177.9 KB)
Gesuch für Familienangehörige von EU/EFTA Bürger*innen (PDF, 196.1 KB)

 

EU/EFTA Angehörige (ausser Studierende) können ihre Eltern in die Schweiz holen. Folgendes muss erfüllt sein:

  • Sie halten sich ordnungsgemäss im Rahmen des FZA in der Schweiz auf.
  • Sie verfügen über eine angemessen grosse Wohnung für die ganze Familie.
  • Der Unterhalt der ganzen Familie ist gewährleistet.
  • Die Bedürftigkeit der unterstützten Person muss bestehen und nachgewiesen werden. Es kann eine Bescheinigung aus dem Heimat- / Herkunftsland mit dem Verwandtschaftsverhältnis und ggf. der Unterhaltsgewährung notwendig sein.

Für Schweizer*in gelten dieselben Voraussetzungen, wie für EU/EFTA Angehörige. Zusätzlich müssen die Eltern bereits eine dauerhafte Aufenthaltsbewilligung in einem EU/EFTA Staat haben.

Angehörige aus Drittstaaten können ihre Eltern nicht nachziehen.

Die Familienmitglieder müssen ein Gesuch um Familiennachzug bei der Vertretung in Ihrem Heimatland stellen. Auf der Webseite des EDA finden Sie die Kontaktangaben.

Weitere Informationen.

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