Sexarbeit
Sexarbeit ist in der Schweiz legal. Hier finden Sexarbeitende und Betreiber*innen von Salons wichtige Informationen, um ihrem Gewerbe nachzugehen.
Unter Sexarbeit versteht man das Anbieten und die Ausübung von sexuellen Dienstleistungen, meist gegen Geld. Die Sexarbeit ist in der Schweiz legal. Im Kanton Bern regeln das Gesetz über das Prostitutionsgewerbe (PGG) und die zugehörige Verordnung die Arbeitsbedingungen von Sexarbeitenden sowie die Bewilligung von Betrieben im Prostitutionsgewerbe.
Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns. Unsere Kontaktdaten finden Sie in der Info-Box «Zuständige Stelle».
Sexarbeitende aus der Schweiz
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Regierungsstatthalteramt. Antworten auf häufige Fragen finden Sie auf der Seite vom Kanton Bern.
Sexarbeitende aus dem Ausland
EU-/EFTA-Angehörige
Sexarbeitende Personen aus dem EU-/EFTA-Raum müssen eine Meldung machen oder eine Bewilligung beantragen.
Unselbstständige Sexarbeit: Anmeldung und Bewilligung
Unselbstständige Sexarbeit
Wenn Sie in einem Etablissement arbeiten, werden Sie im ausländerrechtlichen Sinn als unselbstständige Arbeitnehmerin / unselbstständiger Arbeitnehmer behandelt.
Wenn Sie ein Etablissement betreiben, gelten Sie als Arbeitgeber*in. Das gilt auch, wenn Sie die Zimmer nur vermieten.
Bis 90 Tage Aufenthalt
Ihre Arbeitgeberin / Ihr Arbeitgeber muss:
- Ihre Tätigkeit bis spätestens einen Tag vor Beginn online anmelden.
- Bis spätestens am Tag des Arbeitsbeginns folgende Unterlagen per E-Mail an uns senden.
- Kopie gültiger Pass oder gültige Identitätskarte von Ihnen
- ausgefülltes Meldeformular (PDF, 41.7 KB)
Wir prüfen die Unterlagen und senden Ihrer Arbeitgeberin / Ihrem Arbeitgeber die Bestätigung per E-Mail zu.
Über 90 Tage Aufenthalt
Sie benötigen eine Bewilligung. Bitte senden Sie uns folgende Unterlagen per E-Mail oder Briefpost zu:
- Anmeldung unselbstständige Sexarbeit (PDF, 66.9 KB)
- Kopie gültiger Pass oder Identitätskarte von Ihnen
- Vertrag (PDF, 76.9 KB), von beiden Parteien unterschrieben
- Police oder Antrag Schweizer Krankenversicherung
Selbstständige Sexarbeit: Anmeldung und Bewilligung
Bitte melden Sie sich bei uns per E-Mail oder Telefon.
Kann ich als Grenzgänger*in in der Stadt Bern als Sexarbeiter*in arbeiten?
Nein, an Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter können keine Bewilligungen für Grenzgänger*innen ausgestellt werden.
Muss ich eine Krankenversicherung in der Schweiz abschliessen?
Grundsätzlich muss jede Person eine Krankenversicherung abschliessen, die in der Schweiz wohnt oder arbeitet. Beim Amt für Sozialversicherungen finden Sie Informationen dazu.
Wie muss ich meine Steuern bezahlen?
Im Merkblatt Quellenbesteuerung von Personen im Prostitutionsgewerbe der kantonalen Steuerverwaltung finden Sie die notwendigen Informationen.