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Krankenversicherung

Die Krankenversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Die Versicherung kann frei gewählt werden.

Alle in der Schweiz wohnhaften und / oder erwerbstätigen Personen sind verpflichtet, sich bei einer schweizerischen Krankenkasse zu versichern. Dies muss innerhalb von drei Monaten seit Wohnsitznahme, Aufnahme der Erwerbstätigkeit oder bei Geburt erfolgen.

Ebenfalls versicherungspflichtig sind Angehörige eines EU-/EFTA-Staates, die während längstens 3 Monaten in der Schweiz erwerbstätig sind, dafür keine Aufenthaltsbewilligung benötigen und für Behandlungen in der Schweiz nicht über einen gleichwertigen Versicherungsschutz (Privatversicherung) verfügen. Die Krankenversicherung muss am Tag der Aufnahme der Erwerbstätigkeit abgeschlossen sein.

Ausnahmen von der Versicherungspflicht

Unter Umständen haben Sie Anspruch auf eine Krankenkassenbefreiung. Es gibt bestimmte Personengruppen, die nicht versicherungspflichtig sind oder sich von der Versicherungspflicht befreien lassen können. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern.

Mehr über das Krankenversicherungsobligatorium erfahren Sie auf den Seiten des Kantons Bern oder beim Bundesamt für Gesundheit.

Weitere Informationen.

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