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Einreise und Aufenthalt

Sie kommen aus dem Ausland und wollen länger in der Stadt Bern bleiben? Hier finden Sie kurz erklärt, was Sie dabei beachten müssen.

Zur Einreise benötigen ausländische Personen ein gültiges und von der Schweiz anerkanntes Reisedokument. In bestimmten Fällen ist zusätzlich ein Visum erforderlich. Es gibt bewilligungsfreie, bewilligungspflichtige und meldepflichtige Aufenthalte. 

Bewilligungsfreier Aufenthalt

Ein bewilligungsfreier Aufenthalt als Touristin oder Tourist in der Schweiz darf höchsten drei Monate betragen. Geltende Visumsvorschriften müssen berücksichtigt werden. Informationen dazu finden Sie auf der Seite Visum und Verpflichtungserklärung.

Bewilligungspflichtige / meldepflichtige Aufenthalte

Hier erhalten sie Informationen:

Weitere Informationen.

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