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Erleichterte Einbürgerung

Ausländerinnen und Ausländer können das Schweizer Bürgerrecht erwerben, wenn sie die die gesetzlichen Voraussetzungen für eine erleichterte Einbürgerung erfüllen.

Wer

  • mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet ist;
  • einen schweizerischen Elternteil hat;
  • zur 3. Ausländergeneration gehört und in der Schweiz geboren wurde. Erleichterte Einbürgerung der 3. Generation
  • Daneben kennt die Schweiz weitere erleichterte Einbürgerungsverfahren, beispielsweise für staatenlose minderjährige Kinder.

Die Voraussetzungen erfüllt, 

  • wer mindestens 5 Jahre in der Schweiz gewohnt hat (wovon das letzte Jahr vor der Gesuchseinreichung ohne Unterbruch);
  • wer seit 3 Jahren mit einer Schweizerin / einem Schweizer verheiratet ist oder einen schweizerischen Elternteil hat oder der 3. Ausländergeneration angehört und in der Schweiz geboren wurde;
  • wer sich in einer Landessprache verständigen kann;
  • wer mit den schweizerischen Lebensverhältnissen vertraut und in die Gesellschaft integriert ist;
  • wer die schweizerische Rechtsordnung beachtet;
  • wer aktiv am Wirtschafts- oder Bildungsleben teilnimmt.

Erfahren Sie, ob Sie die wichtigsten Voraussetzungen für eine erleichterte Einbürgerung erfüllen. Self-Check Einbürgerung

Gebühr

Fr. 900.00 (Bund)

Gesuch

Sie füllen das Gesuch aus und reichen es beim Staatssekretariat ein. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) wird Ihr Gesuch bearbeiten. 

Kontakt und weitere Informationen

Staatssekretariat für Migration (SEM)
Sektion Einbürgerungen
3003 Bern-Wabern

E-Mail:

Die Gesuchsformulare können Sie auch beim Bürgerrechtsdienst der Stadt Bern beziehen. Bringen Sie Ihren Ausländerausweis mit.

Weitere Informationen.

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