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Erleichterte Einbürgerung

Ausländerinnen und Ausländer können das Schweizer Bürgerrecht erwerben, wenn sie die die gesetzlichen Voraussetzungen für eine erleichterte Einbürgerung erfüllen.

Wer

  • mit einem Schweizer Staatsbürger oder einer Schweizer Staatsbürgerin verheiratet ist;
  • einen schweizerischen Elternteil hat;
  • zur 3. Ausländergeneration gehört und in der Schweiz geboren wurde. Erleichterte Einbürgerung der 3. Generation
  • Daneben kennt die Schweiz weitere erleichterte Einbürgerungsverfahren, beispielsweise für staatenlose minderjährige Kinder.

Die Voraussetzungen erfüllt, 

  • wer insgesamt 5 Jahre in der Schweiz gewohnt hat (wovon das letzte Jahr vor der Gesuchseinreichung ohne Unterbruch)
  • wer seit 3 Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit einer Schweizerin / einem Schweizer lebt,
  • wer in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert ist und die Wert der Bundesverfassung respektiert,
  • wer sich in einer Landessprache verständigen kann,
  • wer am Wirtschaftsleben teilnimmt und
  • wer die öffentliche Sicherheit und Ordnung beachtet.

Erfahren Sie, ob Sie die wichtigsten Voraussetzungen für eine erleichterte Einbürgerung erfüllen. Self-Check Einbürgerung

Gebühr

Fr. 900.00 (Bund)

Gesuch

Sie füllen das Gesuch aus und reichen es beim Staatssekretariat ein. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) wird Ihr Gesuch bearbeiten. 

Kontakt und weitere Informationen

Staatssekretariat für Migration (SEM)
Sektion Einbürgerungen
3003 Bern-Wabern

E-Mail:

Die Gesuchsformulare können Sie auch beim Bürgerrechtsdienst der Stadt Bern beziehen. Bringen Sie Ihren Ausländerausweis mit. 

 

Weitere Informationen.

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