Einbürgerung
Das Schweizer Bürgerrecht kann durch Abstammung, Adoption oder durch Einbürgerung erworben werden. Wenn Sie eingebürgert werden, sind Sie Bürgerin resp. Bürger der Gemeinde Bern, des Kantons Bern und der Schweiz.
Gespräch nur mit Termin möglich
Aufgrund der räumlichen Situation können wir Sie bis auf Weiteres nur mit Termin empfangen. Rufen Sie uns für einen Termin bitte an:
Telefon: +41 31 321 52 86
Montag – Freitag, 09.00 – 11.30 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
E-Mail: einbuergerungen@bern.ch
Das Schweizer Bürgerrecht durch Einbürgerung können Sie auf zwei Arten erlangen:
- Durch die ordentliche Einbürgerung, wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
- Durch die erleichterte Einbürgerung, wenn Sie eine schweizerische Ehepartnerin / einen schweizerischen Ehepartner oder schweizerischen Elternteil haben oder zur dritten Ausländergeneration gehören und in der Schweiz geboren wurden.
Welche Voraussetzungen für den Erwerb des Bürgerrechts bestehen, erfahren Sie unter Rechte und Pflichten bei der Einbürgerung.
Einen vertieften Einblick in den Ablauf des Einbürgerungsverfahrens der Stadt Bern erhalten Sie im Flyer «Wie werde ich Schweizerin / Schweizer?» (PDF, 1.9 MB).
Informationsveranstaltungen zur Ordentlichen Einbürgerung
Der nächste Termin findet an folgendem Datum statt:
Donnerstag, 6. März 2025, 17.30 Uhr
Predigergasse 5, 3011 Bern
4. Stock, Raum 407
Bitte melden Sie sich über das Online-Formular an.
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Flyer «Wie werde ich Schweizerin / Schweizer?» (PDF, 1.9 MB) |