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Auskunft über Steuerfaktoren

Gemäss Steuergesetz unterliegen alle im Steuerregister geführten Angaben grundsätzlich dem Steuergeheimnis. Für die Auskunft aus dem Steuerregister muss eine schriftliche Einwilligung der steuerpflichtigen Person vorliegen oder ein wirtschaftliches Interesse nachgewiesen werden können.

Die Möglichkeit zur gebührenpflichtigen Auskunft über Steuerfaktoren (Steuerausweis) beschränkt sich auf folgende Informationen natürlicher Personen:

  • steuerbares Einkommen*
  • steuerbares Vermögen*
  • amtlicher Wert* der Grundstücke in der eigenen Gemeinde

* letzter in Rechtskraft erwachsener Wert

Ein Steuerausweis muss per E-Mail (steuerausweise@bern.ch) oder schriftlich auf dem Postweg bei der Steuerverwaltung verlangt werden. Telefonische Auskünfte werden keine erteilt. 

Die Steuerverwaltung benötigt für die Ausstellung eines Steuerausweises folgende Angaben:

  • Angaben über die steuerpflichtige Person: Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort, Adresse
  • Angaben zur Person, die Auskunft wünscht: Name, Vorname, Wohnort, Adresse, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse
  • schriftliche Einwilligung der steuerpflichtigen Person oder einen Nachweis des wirtschaftlichen Interesses

Weitere Informationen.

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