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Escort-Services

Wer einen Salon oder einen Escort-Service betreibt, der braucht eine Bewilligung. Einzureichen ist sie bei der Orts- und Gewerbepolizei der Stadt Bern.

Für Betriebe im Prostitutionsgewerbe gilt seit dem 1. April 2013 eine Bewilligungspflicht. Die Bewilligung wird vom Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland erteilt. Betreiberinnen und Betreiber von Salons und Escort-Services müssen bei der Gewerbepolizei der Stadt Bern vorgängig ein Gesuch einreichen. Dieses wird geprüft und ans Regierungsstatthalteramt weitergeleitet, wo definitiv entschieden wird.

Gesuchsformular

Alle nötigen Unterlagen wie gesetzliche Grundlagen, Merkblätter und Gesuchsformulare sind auf der Internetseite des Kantons Bern aufgeschaltet. Auf der  Checkliste Betriebsbewilligung (PDF, 38.0 KB) sehen Sie, welche Unterlagen dem Gesuch beizulegen sind.

Haben Sie Fragen? Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Weitere Informationen.

Kontakt

Gastgewerbe Telefon +41 31 321 52 25

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