Arbeitslosigkeit
Wenn Sie von Arbeitslosigkeit betroffen sind, lohnt sich eine rasche Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.
Wenn Sie in der Schweiz angestellt sind, sind Sie obligatorisch bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) gegen Arbeitslosigkeit versichert. Falls Sie die Voraussetzungen erfüllen, haben Sie Anspruch auf die Leistungen der Arbeitslosenversicherung.
Beim RAV anmelden
Sie müssen sich bis spätestens am 1. Tag Ihrer Arbeitslosigkeit bei einem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) im Kanton Bern anmelden. Damit sichern Sie sich eine lückenlose Arbeitslosenentschädigung. Melden Sie sich aber so früh an wie möglich. Sie werden bereits vom RAV beraten, bevor Sie arbeitslos sind.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Vorgehen und zur Klärung von Fragen finden Sie beim Kanton Bern unter Arbeitslosigkeit.