Navigieren auf Stadt Bern

Benutzerspezifische Werkzeuge

Content navigation

Arbeitsbewilligungen

Sie möchten in der Schweiz arbeiten? Für die Arbeitsbewilligung ist die Staatsangehörigkeit und/oder die Dauer des Arbeitsverhältnisses relevant. Hier finden Sie die notwendigen Informationen dazu.

Erwerbstätigkeit bis 90 Tage

Sie arbeiten weniger als 90 Tage pro Kalenderjahr selbstständig oder unselbstständig in der Schweiz. Sie oder Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin müssen die Erwerbstätigkeit über das Meldeverfahren melden.

Erwerbstätigkeit über 90 Tage

Sie arbeiten länger als 90 Tage (oder unbefristet) in der Schweiz? Dann benötigen Sie eine Aufenthaltsbewilligung. Die gilt auch als Arbeitsbewilligung. Bitte füllen Sie innert 14 Tage nach Ankunft die Anmeldung EU/EFTA-Staatsangehörige Zuzug Ausland für Arbeitnehmende (Webformular) aus. Wir laden Sie anschliessend zu einem Termin bei uns ein.

Anmeldung und notwendige Beilagen:

Falls eine Kopie Ihres Mietvertrags notwendig ist, teilen wir Ihnen das mit.

Wenn Sie in der Schweiz arbeiten wollen, benötigen Sie ab dem ersten Arbeitstag eine Bewilligung. Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber muss die Bewilligung beim Amt für Wirtschaft Kanton Bern beantragen.

Personen mit Ausweis N

Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber muss für jeden Stellenantritt eine Bewilligung beim kantonalen Migrationsdienst beantragen.

Vorläufig aufgenommene Personen und Flüchtlinge mit Ausweis F oder Ausweis B

Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber muss vorgängig jeden Stellenantritt und -austritt beim Amt für Bevölkerungsdienste melden.

Schutzsuchende mit Ausweis S

Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber muss für jeden Stellenantritt eine Bewilligung beim Amt für Wirtschaft beantragen. 

Häufige Fragen

Sobald Sie das Gesuch eingereicht haben, dürfen Sie arbeiten.

Bei Bedarf können Sie eine Bestätigung per oder bei uns am Schalter verlangen.

Die Voraussetzungen sind je nach Staatsangehörigkeit unterschiedlich. Informationen finden Sie beim Staatssekretariat für Migration

Weitere Informationen.

Fusszeile