Navigieren auf Stadt Bern

Benutzerspezifische Werkzeuge

Content navigation

Containerstandplatz

Der Containerstandplatz ist der Ort, an dem der Container ständig platziert ist.

Ein Mitarbeitender steht neben einem Container
Bild Legende:

Planen Sie für die Container genug Platz und Reserven ein. Zwischen den Containern empfehlen wir einen Mindestabstand von 10 Zentimetern.

Der Weg vom Containerstandplatz zum Bereitstellungsplatz soll möglichst kurz und hindernisfrei sein. Die notwendige Durchgangsbreite beträgt 1,20 Meter für 4-Rad-Container und 80 Zentimeter für 2-Rad-Container.

So platzieren Sie die Container

Um ein gepflegtes und einheitliches Stadtbild zu erhalten, beachten Sie bei der Platzierung von Containern folgende Punkte:

  1. Container wenn möglich nicht im Freien platzieren, sondern vorzugsweise in einem Kaltraum des Wohngebäudes, z. B. Keller, Garage oder Einstellhalle (Brandschutz beachten).
  2. Wählen Sie bei der Platzierung im Garten idealerweise einen Standplatz seitlich oder hinter dem Haus. Von dort soll der Container zum Bereitstellungsplatz verschoben werden können.
  3. Wird der Container sichtbar im Vorgarten der Liegenschaft platziert, berücksichtigen Sie bitte die folgenden stadtplanerischen Anforderungen:
    • Der Containerstandplatz sollte von der Strasse aus nicht sichtbar sein.
    • Falls sich der Standplatz im Vorgarten befindet, achten Sie auf eine quartiertypische Einfriedung als Sichtschutz. Einfriedungen wie Sockelmauern und Hecken müssen erhalten werden. Für zusätzliche Grundstückszugänge sind weiterführende Abklärungen mit dem Stadtplanungsamt notwendig.
    • Der Abstand zu Mauern und Fassaden sollte bei 4-Rad-Containern 10 Zentimeter betragen.
    • Halten Sie Grünanlagen wie Rasen, Hecken, Sträucher und Bäume so weit wie möglich intakt. Es dürfen keine Bäume gefällt werden. Der Grünflächenanteil muss nach Erstellung des Standplatzes mindestens 50 Prozent betragen. Bei Grundstücken, die heute schon einen geringeren Grünflächenanteil haben, darf dieser nicht weiter reduziert werden.
    • Der Durchgang zur Strasse muss mindestens 1,20 Meter (4-Rad-Container) bzw. 80 Zentimeter (2-Rad-Container) breit sein.
    • Die Container stehen auf festem Grund (z.B. Pflästerung, Asphalt, Plattenbelag, verdichteter Mergel). Oberflächenwasser muss versickern können.
    • Stellen Sie sicher, dass die Container nicht wegrollen können.
    • Die Container dürfen die Sichtverhältnisse im Strassenraum nicht stören.
    • Anfallende Kosten tragen die Liegenschaftseigentümer*innen.

Lässt sich der Containerstandplatz nicht harmonisch in das Quartier- und Strassenbild einfügen oder beeinträchtigt er wesentlich den Charakter Ihrer Liegenschaft? Dann kontaktieren Sie frühzeitig die Freiraumplanung des Stadtplanungsamts.

Weitere Informationen.

Zuständige Stelle

Entsorgung + Recycling Telefon +41 31 321 79 79

Sauberkeits-Hotline

Bitte melden Sie sich bei unserer Sauberkeits-Hotline, wenn Sie Unrat im öffentlichen Raum entdecken.

leichte sprache rw

Informationen zur Entsorgung in der Stadt Bern gibt es auch in Leichter Sprache.

gebaerdensprache rw

Informationen zur Entsorgung in der Stadt Bern gibt es auch in Gebärdensprache.

Fusszeile