Bereitstellungsplatz
Der Bereitstellungsplatz ist der Ort, an dem der Container am Abfuhrtag bereitgestellt wird.
Folgende Anforderungen an den Bereitstellungsplatz sind zu berücksichtigen:
- Containerstandplatz und Bereitstellungsplatz können identisch sein.
- Der Bereitstellungsplatz darf nicht weiter als fünf Meter vom Strassenrand (exkl. Trottoir) entfernt sein und nicht durch Hindernisse (Parkplätze, Grünstreifen, etc.) versperrt werden.
- Bei Hindernissen (Parkplätzen, Grünstreifen, etc.) erfolgt die Bereitstellung am Ende des Hindernisses.
- Zwischen dem Bereitstellungsplatz und der Strasse darf maximal eine Stufe (exkl. Trottoir) und kein geschlossenes Tor liegen.
- Die Oberfläche des Bereitstellungsplatzes muss zwingend befestigt sein (z.B. Pflästerung, Asphalt, Plattenbelag).
- Oberflächenwasser von neu erstellten Bereitstellungsplätzen muss versickern können.
- Der Standort muss jederzeit gut zugänglich sein.
- Der Bereitstellungsplatz muss so gewählt sein, dass keine Rückwärtsfahrten nötig sind.
- Bei Zebrastreifen und Kreuzungen dürfen die Container die Sicht auf den Verkehr nicht behindern.
Der Bereitstellungsplatz ist mit der Einsatzleitung der Kehrichtabfuhr abzusprechen: +41 31 321 79 83.