Öffentliche Verwaltungen
Abfälle von öffentlichen Verwaltungen, die betreffend Inhaltsstoffen und Mengenverhältnissen mit Haushaltsabfällen vergleichbar sind, gelten als sogenannte Siedlungsabfälle und unterstehen damit dem Entsorgungsmonopol der öffentlichen Hand, unabhängig von der Anzahl Vollzeitstellen.
Seit 1. April 2020 gelten Abfälle aus öffentlichen Verwaltungen, welche betreffend Inhaltsstoffen und Mengenverhältnissen mit Haushaltsabfällen vergleichbar sind, als Siedlungsabfälle. Diese sind dem Entsorgungsmonopol der öffentlichen Hand unterstellt. Weitere Informationen dazu unter der Abfallverordnung VVEA.
Individuelle Entsorgungslösungen
Sind Sie eine Organisation der öffentlichen Verwaltung? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Neben der herkömmlichen Abfuhr von Hauskehricht sowie Papier/Karton entsorgen wir auch alle weiteren bei Ihnen anfallenden Abfälle. Gerne stehen wir Ihnen für eine unverbindliche Entsorgungsberatung zur Verfügung unter Tel. 031 321 79 79 oder via E-Mail unter: entsorgung@bern.ch.