Öffentliche Verwaltungen
Abfälle von öffentlichen Verwaltungen, die betreffend Inhaltsstoffen und Mengenverhältnissen mit Haushaltsabfällen vergleichbar sind, gelten als sogenannte Siedlungsabfälle und unterstehen damit dem Entsorgungsmonopol der öffentlichen Hand, unabhängig von der Anzahl Vollzeitstellen.