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Öffentliche Verwaltungen

Abfälle von öffentlichen Verwaltungen, die betreffend Inhaltsstoffen und Mengenverhältnissen mit Haushaltsabfällen vergleichbar sind, gelten als sogenannte Siedlungsabfälle und unterstehen damit dem Entsorgungsmonopol der öffentlichen Hand, unabhängig von der Anzahl Vollzeitstellen.

Zwei Mitarbeitende schauen zu, wie ein Container vom Kehrichtlastwagen geleert wird.
Bild Legende:

Seit 1. April 2020 gelten Abfälle aus öffentlichen Verwaltungen, welche betreffend Inhaltsstoffen und Mengenverhältnissen mit Haushaltsabfällen vergleichbar sind, als Siedlungsabfälle. Diese sind dem Entsorgungsmonopol der öffentlichen Hand unterstellt. Weitere Informationen dazu unter der Abfallverordnung VVEA.

Individuelle Entsorgungslösungen

Sind Sie eine Organisation der öffentlichen Verwaltung? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Neben der herkömmlichen Abfuhr von Hauskehricht sowie Papier/Karton entsorgen wir auch alle weiteren bei Ihnen anfallenden Abfälle. Gerne stehen wir Ihnen für eine unverbindliche Entsorgungsberatung zur Verfügung unter Tel. 031 321 79 79 oder via E-Mail unter: entsorgung@bern.ch.

Weitere Informationen.

Sauberkeits-Hotline

Bitte melden Sie sich bei unserer Sauberkeits-Hotline, wenn Sie Unrat im öffentlichen Raum entdecken.

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Informationen zur Entsorgung in der Stadt Bern gibt es auch in Leichter Sprache.

gebaerdensprache rw

Informationen zur Entsorgung in der Stadt Bern gibt es auch in Gebärdensprache.

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