Abfallverordnung VVEA
Seit 1. Januar 2019 ist die Eidgenössische Verordnung des Bundes über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen in Kraft. Die neue Verordnung passt das Entsorgungsmonopol der öffentlichen Hand für Siedlungsabfälle an. Betroffen sind Grossunternehmen mit 250 oder mehr Vollzeitstellen schweizweit.
Seit dem 1. Januar 2019 gelten Abfälle, die von Unternehmen mit 250 oder mehr Vollzeitstellen schweizweit stammen, nicht mehr als «Siedlungsabfälle» im Sinne der Gesetzgebung, sondern als «übrige Abfälle». Solche Abfälle fallen nicht mehr unter das Entsorgungsmonopol der Stadt Bern.
Diese Unternehmen sind frei in der Wahl ihres Entsorgungsdienstleisters und müssen keine Abfallgrundgebühren mehr bezahlen.
Wir sorgen für die Entsorgung
Wir sorgen auch weiterhin für die fachgerechte Entsorgung Ihrer Abfälle – wenn Sie das wünschen. Unsere Tarife für die Entsorgung von Gewerbekehricht sind in der Entgelteverordnung der Stadt Bern geregelt.
Wünschen Sie eine vollumfängliche Beratung von unseren Kundenberatern? Kontaktieren Sie uns unter 031 321 79 79 oder via Mail an entsorgung@bern.ch.
Was gilt für öffentliche Verwaltungen?
In der angepassten Verordnung war die Abfallentsorgung von öffentlichen Verwaltungen bis anhin nicht klar geregelt. Diese sind gemäss Gesetz keine Unternehmen.
Am 1. April 2020 ist diesbezüglich eine Gesetzesänderung in Kraft getreten. Seither gelten diejenigen Abfälle aus öffentlichen Verwaltungen als Siedlungsabfälle, die betreffend Inhaltsstoffen und Mengenverhältnissen mit Haushaltsabfällen vergleichbar sind. Diese werden entsprechend dem Entsorgungsmonopol der öffentlichen Hand unterstellt, unabhängig von der Anzahl Vollzeitstellen.
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Unser Kundendienst beantwortet Ihre Fragen und berät Sie über unser Dienstleistungsportfolio:
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