Entsorgungsmonopol
Unternehmen mit weniger als 250 Vollzeitstellen schweizweit fallen im Sinne der eidgenössischen Gesetzgebung unter das Entsorgungsmonopol der öffentlichen Hand.
Unternehmen, die schweizweit weniger als 250 Vollzeitstellen haben, fallen unter das Entsorgungsmonopol der öffentlichen Hand. Das heisst, dass diese Unternehmen Kehricht und Papier/Karton über die ordentliche Abfuhr entsorgen. Zwingend ist dabei die Bereitstellung in Containern.
Container können im Fachhandel oder über Entsorgung + Recycling gekauft werden. In beiden Fällen ist die Anmeldung des Containers zwingend notwendig. Nähere Informationen dazu finden Sie unter Container für Gewerbetreibende.
Befreiung Containerpflicht
Für die Befreiung der Containerpflicht muss ein entsprechendes Gesuch (PDF, 154.6 KB) eingereicht werden.
Gebühren für Kehricht
Beim Gewerbekehricht wird die Entsorgung durch Gewichtsverwiegung der Container und eine Andockgebühr pro Entleerung verrechnet. Das heisst, dass der Kehricht in diese Container ohne gebührenpflichtige Abfallsäcke entsorgt werden kann. Eine Übersicht über die Gebühren finden Sie unter Verursachergebühr.
Bei Liegenschaften mit Haushalten und Gewerbe mit geringen Abfallmengen dürfen Sie als Gewerbetreibende die bereitgestellten Container mitnutzen. Für die Kehrichtentsorgung verwenden Sie die offiziellen Gebührensäcke der Stadt Bern.
Entsorgung Grüngut
Die Entsorgung von Grüngut ist für Gewerbetreibende, die dem Entsorgungsmonopol unterstellt sind, gleich organisiert wie für Privathaushalte. Informationen dazu finden Sie unter Grüngut.
Individuelle Entsorgungslösungen
Wir entwickeln attraktive Entsorgungslösungen – massgeschneidert für Ihren Betrieb und seine Gegebenheiten. Lassen Sie sich unverbindlich beraten und profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung. Informieren Sie sich vorab über unser Angebotsspektrum: Infoflyer Gewerbeabfall (PDF, 1.9 MB).
Downloads
Titel |
---|
Gesuch Befreiung Containerpflicht (PDF, 154.6 KB) |