Gewerbeabfall
Für Gewerbeabfall von Unternehmen oder öffentlichen Verwaltungen gilt in der Stadt Bern die Containerpflicht. Es wird unterschieden zwischen Unternehmen, die unter das Entsorgungsmonopol der öffentlichen Hand fallen, und Marktkunden.
Entsorgungsmonopol
Unternehmen mit weniger als 250 Vollzeitstellen schweizweit fallen im Sinne der eidgenössischen Gesetzgebung unter das Entsorgungsmonopol der öffentlichen Hand.
Marktkunden
Unternehmen mit 250 oder mehr Vollzeitstellen schweizweit fallen nicht unter das Entsorgungsmonopol der öffentlichen Hand. Entsorgung + Recycling Stadt Bern bietet auch für diese Unternehmen vollumfängliche Entsorgungslösungen an.
Öffentliche Verwaltungen
Abfälle von öffentlichen Verwaltungen, die betreffend Inhaltsstoffen und Mengenverhältnissen mit Haushaltsabfällen vergleichbar sind, gelten als sogenannte Siedlungsabfälle und unterstehen damit dem Entsorgungsmonopol der öffentlichen Hand, unabhängig von der Anzahl Vollzeitstellen.