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Berner Sozialpreis «freiwillig.engagiert»

«Gemeinsam aktiv, zusammen stark»: So lautet das Motto des Berner Sozialpreises «freiwillig.engagiert». Jedes Jahr zeichnet die Stadt Bern ausgewählte Freiwilligenprojekte aus. Der Preis wird jeweils am 5. Dezember – am UNO-Tag der Freiwilligen – verliehen.

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Die Sozialpreisträger*innen 2024 sind bekannt. Die Preise sind am 5. Dezember 2024, am UNO-Tag der Freiwilligen, verliehen worden.

Wieso gibt es den Berner Sozialpreis?

Soziales Engagement, freiwillige oder ehrenamtliche Arbeit: Damit wird die Lebensqualität einzelner oder mehrerer Personen generationenübergreifend erhöht. Das soziale Netz wird gestärkt und Menschen unterschiedlicher Herkunft die Teilhabe an unserer Gesellschaft ermöglicht. Freiwilliges Engagement, Kreativität, Energie und Lebensfreude: Das braucht die Stadt Bern. Darum zeichnet sie jedes Jahr ausgewählte Freiwilligenprojekte aus.

Wer kann ausgezeichnet werden?

Teilnahmeberechtigt sind Institutionen, Vereine, Non-Profit-Organisationen, private und öffentliche Unternehmen, Interessengruppen, spontane Initiativen und Privatpersonen, die Freiwilligenarbeit leisten oder Projekte mit Freiwilligen durchführen. Vergeben wird die Auszeichnung an die Freiwilligen. Sie können sich selbst bewerben oder jemanden vorschlagen. 

Wie hoch ist die Preissumme?

Der «Sozialpreis freiwillig.engagiert» ist mit 20’000 Franken dotiert und wird hälftig durch die Warlomont-Anger-Stiftung und die Direktion für Bildung, Soziales und Sport finanziert. Er kann aufgeteilt und an mehrere Bewerbende verliehen werden. 

Wann und wie wird der Preis verliehen?

Alle Bewerber*innen werden zur Preisverleihung eingeladen. Die Preisübergabe findet jeweils am 5. Dezember – am Tag der Freiwilligen – statt.

Wer entscheidet über die Preisvergabe?

Unsere siebenköpfige Jury entscheidet über die Preisvergabe. Die Jury setzt sich aus folgenden Personen zusammen:

  • die Direktorin für Bildung, Soziales und Sport
  • eine weitere Person aus der Direktion für Bildung, Soziales und Sport
  • drei Personen aus gemeinnützigen Organisationen
  • eine Person aus dem Integrationsbereich
  • eine Person aus einer Wirtschaftsorganisation

Weitere Informationen.

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