Rechtliche Grundlagen
Unsere rechtliche Grundlage bilden folgende gesetzliche Dokumente: Abfallreglement und Abfallverordnung sowie Tarifbestimmungen.
Eidgenössische Abfallverordnung
Seit 1. Januar 2019 ist die Eidgenössische Verordnung des Bundes über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (VVEA) in Kraft. Die neue Verordnung passt das Entsorgungsmonopol der öffentlichen Hand für Siedlungsabfälle an. Betroffen sind Grossunternehmen mit mehr als 250 Vollzeitstellen schweizweit.
Diese Unternehmen sind frei in der Wahl ihres Entsorgungsdienstleisters und müssen keine Abfallgrundgebühren mehr bezahlen.