Pauschale für Auswärtige auf Entsorgungshöfen
Ab 1. Januar 2019 gilt auf den städtischen Entsorgungshöfen eine Anlieferpauschale für Entsorgende aus auswärtigen Gemeinden.
AB 1. Januar 2019 zahlen Anliefernde aus auswärtigen Gemeinden auf den städtischen Entsorgungshöfen eine Pauschale von 5.00 Franken pro Anlieferung. Diese wird auch bei der Entsorgung von Gratisfraktionen, wie zum Beispiel Papier oder Elektrogeräte erhoben. Davon ausgenommen sind Anliefernde aus den Gemeinden Bolligen, Köniz, Frauenkappelen und Ostermundigen.