Lieberalisierung Gewerbekehricht
Per 1. Januar 2019 tritt die neue Verordnung des Bundes über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA) in Kraft. Diese passt das Entsorgungsmonopol der öffentlichen Hand für Siedlungsabfälle an.
Neu gelten Abfälle, die von Unternehmen mit mehr als 250 Vollzeitstellen (schweizweit) stammen, nicht mehr als «Siedlungsabfälle» im Sinne der Gesetzgebung, sondern als «übrige Abfälle». Solche Abfälle fallen ab dem 1. Januar 2019 nicht mehr unter das Entsorgungsmonopol der Stadt Bern und müssen darum nicht mehr zwingend über die öffentliche Hand entsorgt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: Gewerbeabfall