Verursachergebühr
Zur Verursachergebühr gehören die Gebührensäcke, die Kleinsperrgutmarken, die Container für Grüngut sowie die Gewerbeabfälle.
Gebührensäcke und Kleinsperrgutmarke
Hauskehricht wird in den blauen Gebührensäcken bereitgestellt. Kleinsperrgut muss mit einer Kleinsperrgutmarke markiert werden. Die Gebührensäcke und Kleinsperrgutmarken sind im Detailhandel erhältlich.
Preise Gebührensack-Rollen
Grösse | Fr. inkl. MWST |
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Rolle 17-Liter-Säcke (10 Säcke) | Fr. 7.05 |
Rolle 35-Liter-Säcke (10 Säcke) | Fr. 14.05 |
Rolle 60-Liter-Säcke (10 Säcke) | Fr. 24.00 |
Rolle 110-Liter-Säcke (5 Säcke) | Fr. 22.00 |
Preis Kleinsperrgutmarke
Grösse | Fr. inkl. MWST |
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Kleinsperrgut-Marken, 10er-Pack | Fr. 44.10 |
Als Kleinsperrgut gelten Gegenstände, die nicht grösser als 100x50x50 Zentimeter und nicht schwerer als 25 Kilogramm sind.
Grüngut
Grüngut wird im Container bereitgestellt.
Containervolumen | Jahresgebühr (inkl. MWST)* |
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140-Liter-Container | Fr. 54.05 |
240-Liter-Container | Fr. 91.89 |
360-Liter-Container | Fr. 140.53 |
600/660-Liter-Container | Fr. 232.42 |
770/800-Liter-Container | Fr. 313.49 |
*Marktkunden (Unternehmen mit schweizweit mehr als 250 Vollzeitstellen) bezahlen die doppelte Jahresgebühr (wird durch Entsorgung + Recycling Stadt Bern verifiziert).
Die Grüngutabfuhr wird nach einer fixen Jahresgebühr (in Abhängigkeit der Containergrösse) verrechnet und nicht nach der Menge des Grünguts.
Weitere Informationen finden Sie unter: Grüngut.
Gewerbeabfall
Gewerbeabfälle werden in Containern bereitgestellt. Die Befreiung von der Containerpflicht ist nur in Ausnahmefällen und nach bestimmten Kriterien möglich. Gerne prüfen wir Ihren schriftlichen Antrag (PDF, 168.8 KB).
Gebühr für entsorgten Abfall (inkl. MWST) | Fr. 30.00/100 kg |
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Andockgebühren pro Leerung (inkl. MWST): | |
240-Liter-Container | Fr. 7.50 |
360-Liter-Container | Fr. 5.50 |
600/660-Liter-Container | Fr. 3.50 |
770/800-Liter-Container | Fr. 1.50 |
Beim Gewerbeabfall wird die Entsorgung nach Gewicht verrechnet, plus Andockgebühr pro Entleerung.
Am 1. Januar 2019 wurde die eidgenössische Abfallverordnung grundlegend angepasst. Seit diesem Zeitpunkt unterstehen Grossunternehmen mit mehr als 250 Vollzeitstellen schweizweit nicht mehr dem Entsorgungsmonopol der Gemeinden und sind daher frei in der Wahl ihres Entsorgungspartners. Mehr Informationen dazu finden Sie unter der Verordnung des Bundes über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (VVEA).
Weitere Informationen finden Sie unter: Gewerbeabfall.