Schutzräume in der Stadt Bern
Schutzräume sind primär für den Fall eines bewaffneten Konflikts konzipiert und eignen sich als kurzfristige Notunterkünfte. Hier erfahren Sie alles wissenswerte rund um Schutzräume in der Stadt Bern.
FAQ Schutzraum
Gibt es genügend Schutzräume in der Schweiz?
Gesamtschweizerisch sind in rund 365'000 privaten und öffentlichen Schutzräumen rund 9 Mio. Schutzplätze für die Einwohner:innen vorhanden, was einem Deckungsgrad von über 100 Prozent entspricht.
Wie hoch ist die Schutzraumabdeckung in der Gemeinde Bern?
Das Schutzplatzangebot wird jährlich im Band 3, dem Statistikband des Jahresberichts der Stadt Bern, ausgewiesen. In der Ausgabe 2020 wird per 31. Dezember 2020 eine Deckung von 63 Prozent ausgewiesen. Dies entspricht der Anzahl Schutzplätze im privaten oder öffentlichen Bereich, also ohne Schutzplätze im Arbeitsbereich (z. B. Schutzplätze bei Unternehmen, Firmen, Fabriken). Zählt man diese dazu, kommt man auf eine 87-prozentige Deckung.
Warum ist die Schutzraumabdeckung in der Stadt Bern unter 100 Prozent?
Eine Stadt mit einer historischen Bausubstanz hat andere Bedingungen als ein Dorf, das in den 70- bis 90-er Jahren stark gewachsen ist und in dem in diesen Jahrzehnten viele Schutzräume gebaut werden konnten. Bei vielen alten Gebäuden (z. B. auch der Berner Altstadt) wurden schlichtweg keine Schutzräume gebaut, da dies damals gar nicht bekannt war. Heute können diese Schutzräume schlecht unter die Gebäude gebaut werden.
Was ist ein Schutzraum?
Die bekannteste Art von Schutzraum ist der private Schutzraum im Keller von Ein- und Mehrfamilienhäusern. Dieser umfasst in der Regel Schutzplätze für 5 bis 50 Personen, je nach Grösse des Hauses. Wenn nicht genug private Schutzräume zur Verfügung stehen, sind die Gemeinden dazu verpflichtet, öffentliche Schutzräume bereitzustellen.
Wann muss ich in den Schutzraum? Und wovor schützt mich der Schutzraum?
Schutzräume sind primär für den Fall eines bewaffneten Konflikts konzipiert und eignen sich als kurzfristige Notunterkünfte. Sie müssen der Wirkung moderner Waffen standhalten, d. h. vor allem Schutz gegen ABC-Kampfstoffe und Nahtreffer konventioneller Waffen bieten. Bei einer konkreten Gefahr alarmieren die Behörden die Bevölkerung mittels Sirenen und geben die Verhaltensanweisungen über Radio und Alertswiss durch – wobei der Aufenthalt im Schutzraum nur selten angeordnet wird. Bei vielen Gefährdungen, beispielsweise Pandemien oder Stromausfällen, ist der Aufenthalt im Schutzraum nicht sinnvoll, und bei anderen, beispielsweise Hochwasser, sogar zusätzlich gefährlich.
Wann erfahre ich, wo beim Schutzraum ist?
Die Bekanntgabe der Zuweisung der Bevölkerung zu den Schutzräumen erfolgt dann, wenn es die sicherheitspolitische Lage erfordert. Die Kantone führen und aktualisieren regelmässig die Zuweisungsplanung.
Wo ist mein persönlicher Schutzraum?
Erst im Falle eines Entscheides zur Verstärkung des Bevölkerungsschutzes im Hinblick auf mögliche Bedrohungen oder Gefährdungen werden die Schutzraumzuweisungen bekannt gegeben (gem. Weisung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz betreffend Steuerung des Schutzraumbaus und Zuweisungsplanung vom 20. Dezember 2012). Möchten Sie den Standort ihres zugewiesenen Schutzraumes wissen? Dann nehmen Sie hierfür bitte Kontakt per E-Mail mit uns auf.
Wie schnell muss ich in den Schutzraum?
Aufgrund der aktuellen Lage scheint es zurzeit wenig wahrscheinlich, dass wir in der Schweiz mit einem direkten nuklearen Beschuss rechnen müssen. Unsere unterirdischen Schutzbauten bewahren die Bevölkerung vor den Auswirkungen einer thermonuklearen Explosion – der Druckwelle, der Licht- und Wärmestrahlung, der Kernstrahlung und dem Fallout – sowie vor den Wirkungen biologischer und chemischer Waffen. Sollte sich die Lage ändern, wird der Bund rechtzeitig zum Bereitstellen und Beziehen der Schutzräume aufrufen.
Wie und wie schnell wird die Bevölkerung alarmiert, wenn es pressieren sollte?
Jederzeit können in der Schweiz Katastrophen mit sehr kurzer oder ohne Vorwarnzeit eintreten. Die Schweiz verfügt über ein flächendeckendes Sirenennetz, über das die gefährdete Bevölkerung alarmiert werden kann. Mit den rund 5000 stationären und 2200 mobilen Sirenen kann dieses hochgesteckte Ziel in bewohnten Gebieten nahezu erreicht werden. Nach dem «Allgemeinen Alarm» erfolgt immer eine Information via Radio und Alertswiss. Die Behörden und Einsatzorganisationen zählen aber auch auf die Eigenverantwortung der Bürger:innen: Es wird empfohlen, stets ein Transistorradio inklusive Reservebatterien bereitzuhalten. Wichtig ist auch immer die Nachbarschaftsinformation.
Wie gelange ich in meinen persönlichen Schutzraum?
Die Zuteilung des persönlichen Schutzraums ist so ausgelegt, dass sich dieser in der Nähe Ihrer Wohnung befindet. Damit können Sie sich ohne Fahrzeug oder Nutzung des öffentlichen Verkehrs zu Fuss zum Schutzraum begeben. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, sich selbstständig zum Schutzraum zu begeben, bitten Sie Verwandte, Bekannte oder Nachbarn, Sie zu unterstützten.
Wie lange kann ich in einem Schutzraum bleiben?
Die Schutzräume sind so ausgelegt, dass sie auch längere Aufenthalte bis zu 14 Tagen ermöglichen – die Belüftungseinrichtungen versorgen den Raum mit genügend Sauerstoff, Wärme und Feuchtigkeit werden durch ableitende Materialien abgeführt, und auch Toiletten sind vorhanden. Die Bevölkerung sollte in der Lage sein, sich während mehrerer Tage ohne externe Unterstützung verpflegen zu können.
Wie bekomme ich Essen / Trinken usw. im Schutzraum? Wie lange sollten wir uns im Schutzraum autark versorgen können?
Das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) rät deshalb dazu, einen Notvorrat für rund eine Woche zu halten (Kluger Rat – Notvorrat). Zum Notvorrat gehören in erster Linie lagerfähige Lebensmittel und 9 Liter Wasser pro Person sowie die wichtigsten Medikamente. Über diese Zeitspanne hinaus und in besonderen Fällen können die Behörden Nahrungsmittel, Wasser und weitere wichtige Güter verteilen, etwa mit Unterstützung des Zivilschutzes. Wir empfehlen, den Notfallplan auf www.alert.swiss herunterzuladen und diesen auszufüllen. Darin enthalten ist eine Liste mit Material und Nahrungsmitteln für den Aufenthalt in einem Schutzraum.
Was muss ich in den Schutzraum mitnehmen?
In einen Schutzraum sollen in erster Linie wichtige, persönliche Gegenstände mitgenommen werden. Wir empfehlen, den Notfallplan auf www.alert.swiss herunterzuladen und diesen auszufüllen. Darin enthalten ist eine Liste mit Material und Nahrungsmitteln für den Aufenthalt in einem Schutzraum. Eine mögliche Liste umfasst:
• Ausweispapiere (Pass, ID, Familienbüchlein)
• Krankenkassenkarte und Impfausweis
• Bankkarte und etwas Bargeld
• Mobiltelefon inklusive Ladekabel
• benötigte Medikamente
• Toilettenartikel
• Bequeme Kleidung
• Taschenlampe (Stromquelle, Batterien)
• falls vorhanden, tragbares Radio (Batterien)
• essbereite Verpflegung und Wasser
• Spiele
Was darf ich nicht mitnehmen in den Schutzraum?
Gefährliche Gegenstände wie Gasflaschen, Feuerwerk, Gifte, aber auch Tiere gehören nicht in den Schutzraum.
Wer informiert mich, wann ich in den Schutzraum muss?
Die Behörden alarmieren mittels Sirenen und informieren via Radio und Altertswiss, sollte der Bezug eines Schutzraumes tatsächlich notwendig werden.
Kann die ganze Familie in denselben Schutzraum?
Bei der Zuteilung des Schutzraums wird darauf geachtet, dass Familien, die im selben Haushalt leben, nicht auseinandergerissen werden.
Kann ich meine betagten Eltern in meinen Schutzraum mitnehmen?
Personen, die im selben Haushalt leben, werden, wenn immer möglich, demselben Schutzraum zugeteilt. Wenn die betagten Eltern in einem separaten Haushalt oder einem Alter- bzw. Pflegeheim leben, wird ihnen von der Wohngemeinde ein separater Schutzraum zugewiesen.
Wer gewährleistet, dass in meinem Schutzraum nur die entsprechend zugewiesenen Personen Schutz finden und dieser nicht durch unberechtigte Personen belegt wird?
Das kann niemand gewährleisten. Es ist aber davon auszugehen, dass die Menschen grundsätzlich ihren zugewiesenen Schutzplatz beziehen.
Können Gäste, die sich bei der Alarmierung in meiner Wohnung befinden, denselben Schutzraum nutzen wie ich?
Es ist nicht davon auszugehen, dass ein allfälliger Bezug eines Schutzraums innert Minutenfrist geschehen muss. Viel mehr ist damit zu rechnen, dass einige Stunden oder gar Tage Vorlauffrist bestehen. Dies macht es einem Besuch möglich, sich an seinen eigenen Wohnort bzw. Schutzraum zu begeben.
Können Haustiere in den Schutzraum mitgenommen werden?
Tiere sollten bei einem längeren Aufenthalt nicht in einen Schutzraum mitgenommen werden. Die Pflege und Versäuberung ist in einem Schutzraum sehr schwierig, wenn nicht unmöglich und kann unter Umständen zu schwierigen Situationen im Schutzraum führen.
Mein Schutzraum ist abgeschlossen. Wer und binnen welcher Zeit öffnet den Schutzraum? Mein Schutzraum wird aktuell als Keller / Lager genutzt. Wie schnell müsste der bei einer Gefahr geleert und der Schutzraum hergestellt werden?
Schutzräume können für «zivilschutzfremde Zwecke», also beispielsweise als Lager, Keller oder Bastelraum genutzt werden, solange allgemein gültige Vorschriften wie Arbeitssicherheit oder Brandschutz beachtet werden. Es dürfen aber keine baulichen oder technischen Veränderungen an Schutzraumhülle, Panzertüren oder Belüftungssystemen vorgenommen werden. Bei Bedarf können sie in kurzer Zeit zum Schutz für die Bevölkerung hergerichtet werden. Die Vorbereitung der Schutzräume, d. h. das Ausräumen und Einrichten, erfolgt aber erst auf Anordnung der Behörden. Die Schutzräume sind so ausgelegt, dass sie kürzere oder längere Aufenthalte (wenige Stunden bis mehrere Tage) ermöglichen.
Wann wurde der Schutzraum das letzte Mal kontrolliert?
Ob die Vorgaben in Bezug zu den Schutzräumen eingehalten werden, wird gemäss Schweizerischer Zivilschutzverordnung regelmässig geprüft. Alle zehn Jahre findet die periodische Schutzraumkontrolle PSK statt. Sie soll einerseits den Zustand und Unterhalt sowie die technische Betriebsbereitschaft erfassen, andererseits dienen die erhobenen Daten als Grundlage zur Steuerung des Schutzraumbaus sowie für die Zuweisungsplanung der Bevölkerung auf die Schutzräume. Die Schutzräume in der Stadt Bern wurden letztmals in den Jahren 2017 bis 2019 geprüft.
Gab es direkte Folgen aus der Überprüfung, resp. aufgrund des Resultats?
Bei Schutzräumen, bei denen anlässlich der periodischen Kontrolle festgestellt wurde, dass sie nicht mehr den Vorschriften entsprechen, wurden die Eigentümer:innen dazu aufgefordert, diese wieder in den gesetzlich vorgeschriebenen Zustand zu versetzen.
Broschüre Schutzraum
Titel |
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2023 BABS - Der Schutzraum (PDF, 752.1 KB) |