Einsätze
Zur Bewältigung von Katastrophen und in Notlagen kann der Zivilschutz für die Unterstützung der Einsatzkräfte eingesetzt werden. Darüber hinaus sichert der Zivilschutz die Durchhaltefähigkeit des Bevölkerungsschutzes.
Nebst gesellschaftlichen Notlagen, Naturereignissen und technisch bedingten Ereignissen kann der Zivilschutz zugunsten der Gemeinschaft (EzG) eingesetzt werden. Um Angehörige des Zivilschutzes für solche Einsätze einzusetzen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Veranstalterinnen und Veranstalter von Anlässen können die Einsätze nicht selber bewältigen.
- Die Veranstaltung liegt im öffentlichen Interesse.
- Es besteht ein Ausbildungsnutzen für die Angehörigen des Zivilschutzes.
Weitere Informationen zur Beantragung eines Einsatzes sowie die Zuständigkeiten des Amtes für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär findest du hier.