Navigieren auf Stadt Bern

Benutzerspezifische Werkzeuge

Content navigation

Aufgaben

Gemäss Art. 13 f. des kantonalen Feuerschutz- und Feuerwehrgesetzes des Kantons Bern [FFG] bekämpfen die Feuerwehren Feuer-, Elementar- und andere Schadenereignisse. Sie haben insbesondere

  • Menschen und Tiere zu retten,
  • Sach- und Umweltschäden zu begrenzen,
  • unmittelbar drohende Schäden mit geeigneten Massnahmen abzuwenden,
  • Schadenereignisse bei Katastrophen und in Notlagen zu bekämpfen und
  • nach Bränden und Elementarereignissen jene Arbeiten zu besorgen, die erforderlich sind, um unmittelbare Gefahren zu beseitigen.

Die Feuerwehren leisten auch in andern Notfällen Hilfe, insbesondere wenn Personen gefährdet sind. Zu weitergehenden Aufgaben sind die Feuerwehren hingegen nicht verpflichtet.

Was wir nicht machen

Folgende Dienstleistungen gehören nicht zu den Kernaufgaben und werden deshalb auf dem Gemeindegebiet von Bolligen nicht durch die Feuerwehr erbracht. Die entsprechenden Dienstleistungen werden in der Regel durch private Anbieter (Gewerbe) angeboten, welche durch die Feuerwehr nicht konkurrenziert werden sollen.

  • Insektenbekämpfung, Beseitigung Bienen- / Wespennester
  • Verkehrsregelung und Parkplatzeinweisung bei Anlässen
  • Räumen von Strassen von Schnee, umgestürzten Bäumen (Unterhalt der Verkehrswege)
  • Beseitigung von Fallholz; Fällen von Bäumen, die umzustürzen drohen
  • Beheben von Wasserschäden, die auf mangelnden Gebäudeunterhalt zurückzuführen sind (verstopfte Ablaufrinnen, undichte Dächer, defekte Wasserleitungen / Armaturen usw.)

Weitere Informationen.

Fusszeile