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FAQs

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Anforderungen für die Berufsfeuerwehrausbildung.

Müssen Interessierte bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung die Führerausweiskategorien B, C und CE besitzen?
Nein, diese Führerausweiskategorien müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegen. Sie müssen jedoch spätestens bei Beginn des Lehrgangs vorhanden sein.

Werden Brillenträger:innen im Auswahlverfahren ausgeschlossen?
Nein, es können sich auch Brillenträger:innen bewerben. Im Auswahlverfahren wird bei der ärztlichen Untersuchung die Tauglichkeit für die Berufsfeuerwehr durch unseren Vertrauensarzt geprüft.

Kann vorgängig ein Praktikum absolviert werden?
Nein, leider bieten wir keine Praktikumsmöglichkeiten ausserhalb des Lehrgangs an.

Spielt der Wohnort eine Rolle bei der Bewerbung?
Nein, ab 2025 gibt es keine Wohnsitzpflicht mehr. 

Ist der absolvierte Militärdienst eine Voraussetzung für eine Anstellung?
Nein, der Militärdienst wird nicht vorausgesetzt.

Wird ein handwerklicher Beruf vorausgesetzt?
Nein, es wird eine Ausbildung mit EFZ oder die Matura erwartet.

Welche Feuerwehrkurse müssen vorgängig absolviert werden?
Für die Zulassung zur Berufsausbildung sind keine Feuerwehrkenntnisse erforderlich. 

Kann ich mich mit einer körperlichen Beeinträchtigung bewerben?
Zur Beurteilung der Tauglichkeit wird im Auswahlverfahren eine ärztliche Untersuchung durch unseren Vertrauensarzt durchgeführt.

Wird die Berufsfeuerwehrausbildung aus Deutschland in der Schweiz anerkannt?
Ja, die deutsche Berufsfeuerwehrausbildung kann in der Schweiz anerkannt werden. Dafür muss ein Gesuch beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) eingereicht werden. Die Prüfung der Dokumente erfolgt durch das SBFI. Bitte beachten Sie, dass die Kosten für dieses Verfahren selbst getragen werden müssen. 

Hat ein Eintrag im Strafregister oder ADMAS Einfluss auf das Auswahlverfahren?
Ein einwandfreier Leumund ist erforderlich. Bei einem Eintrag im Strafregister oder ADMAS wird der Fall individuell geprüft, um die Art des Vergehens zu beurteilen und zu entscheiden, ob eine Bewerbung möglich ist.

Genügt ein Maturaabschluss für die Bewerbung?
Ja, die Matura wird als Erstausbildung anerkannt.

Gibt es ein Mindestalter und eine Altersobergrenze?
Ja, das Mindestalter beträgt 24 Jahre, und die Altersobergrenze liegt bei 31 Jahren zu Beginn des Lehrgangs.

Ab wann ist eine Bewerbung möglich?
Die Bewerbung ist möglich, sobald die Stellen für den Berufsfeuerwehrlehrgang ausgeschrieben sind. Folgen Sie uns auf unseren Social-Media-Kanälen, um auf dem Laufenden zu bleiben:

Ist für die Ausbildung und den Berufsalltag Höhen- und Platzangst ein Problem?
Ja, sowohl Höhen- als auch Platzangst sind ein Hindernis. Im Auswahlverfahren wird überprüft, ob diese Ängste vorhanden sind und die Eignung für den Beruf beeinträchtigen.

Ist eine Anstellung mit einem Ausländerausweis möglich?
Ja, sofern bei Stellenantritt eine gültige Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung vorliegt.

Wird während der Ausbildung ein Gehalt entschädigt?
Ja, während der Ausbildung besteht ein befristeter Arbeitsvertrag mit der Stadt Bern. Der Lohn richtet sich nach der Lohnliste der Stadt Bern.

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