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Detaillierte gesetzliche Grundlagen

Bundesrechtliche Bauvorschriften

Der Bund beschränkt sich auf die Regelung der Grundsätze der Raumplanung. Dazu gehört insbesondere die Trennung vom Baugebiet zum «Nichtbaugebiet», zum Beispiel der Landwirtschaftszone. Das Raumplanungsgesetz (RPG, SR 720.0) regelt den Umgang mit Bauten in der Landwirtschaftszone und verpflichtet die Kantone, für Bauten ein Baubewilligungsverfahren durchzuführen. Weitere Informationen finden Sie beim Bundesamt für Raumentwicklung.

Kantonale Vorschriften zum Baubewilligungsverfahren

Der Kanton Bern legt im Baugesetz (BauG, BSG 721.0) die Grundzüge des Baubewilligungsverfahrens fest. In der Bauverordnung (BauV, BSG 721.1)und dem Baubewilligungsdekret (BewD, BSG 725.1) finden sich die detaillierten Bestimmungen zum Verfahren, die im ganzen Kanton Bern gelten. Die Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV, BSG 721.3) legt die Begriffe und Messweisen im Baubewilligungsverfahren fest. Weitere Informationen finden Sie beim kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR).

Baurechtliche Grundordnung

Die Stadt Bern hat die zulässige Nutzung der Parzellen im Nutzungszonenplan und dem Bauklassenplan festgelegt. Dort werden die Grundstücke Wohnzonen, Arbeitszonen oder Schutzzonen zugewiesen. Die Bauordnung (SSSB 721.1) der Stadt Bern wurde an die Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV, BSG 721.3) angepasst und ist inklusive dem  Anhang Skizzen zur Erläuterung der Bauordnung (PDF, 1.5 MB) seit dem 28. September 2023 in Kraft. 
Auskünfte zu den städtischen Vorschriften erhalten Sie bei unseren Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern des Bauinspektorats -  Kontaktliste Bauinspektorat (PDF, 185.3 KB).

Grundordnungsänderungen

Grundordnungsänderungen

Denkmalpflegerisches Bauinventar der Stadt Bern

Im Bauinventar werden die erhaltenswerten und schützenswerten Liegenschaften der Stadt Bern aufgeführt. Bei geschützten Liegenschaften sind besondere Vorschriften für Umbauten zu beachten. Weitere Informationen finden Sie bei der städtischen Denkmalpflege.

Weitere Informationen.

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