Erbschaftsamt
Ist eine Person verstorben, die zum Zeitpunkt ihres Todes in der Stadt Bern gemeldet war? Wenn ja, ist das Erbschaftsamt der Stadt Bern für alle mit diesem Todesfall zusammenhängenden Erbschaftsaufgaben zuständig. Wir sind Ihre Anlaufstelle, wenn Sie zu den Hinterbliebenen gehören.
Wir sind in drei Bereiche gegliedert:
Siegelungsdienst
Erste Anlaufstelle für die Hinterbliebenen bei einem Todesfall ist der Siegelungsdienst. Sie wenden sich an eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter des Siegelungsdienstes oder diese nehmen mit Ihnen Kontakt auf. Unsere Siegelungsbeauftragten kommen in der Regel vor Ort, um sich ein Bild über die Vermögenswerte des Verstorbenen zu machen und erstellen mit Ihnen zusammen ein Siegelungsprotokoll.
Testamentsdienst
Der Testamentsdienst eröffnet Testamente der Verstorbenen und stellt erbrechtliche Bescheinigungen aus. Zudem können Sie bei unserem Testamentsdienst gegen eine Gebühr Ihr Testament hinterlegen, wenn Sie in der Stadt Bern wohnen.
Erbschaftsdienst
Der Erbschaftsdienst sichert die Nachlässe. Bei gegebenen Voraussetzungen ordnet unser Erbschaftsdienst ein Erbschaftsinventar, eine Erbschaftsverwaltung und/oder einen Erbenruf an. Zudem vertreten wir urteilsunfähige und unbekannt abwesende Erben, liquidieren kleinere Nachlässe und nehmen Erbschaftsverwaltungen selber wahr.
Gebühren
Die im Rahmen unserer Aufgaben anfallenden Gebühren erheben wir gestützt auf das Reglement über die Gebührenerhebung durch die Stadtverwaltung und allfällige weitere gesetzliche Grundlagen.