Erwachsenenschutz
Die Sozialarbeitenden im Erwachsenenschutz klären Gefährdungsmeldungen ab. Die Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände führen Beistandschaften für Erwachsene. Die Fachstelle PriMa Beratung unterstützt private Beistandspersonen in ihrem Mandat.
Die Massnahmen im Erwachsenenschutz werden durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bern (KESB Bern) angeordnet, um schutzbedürftigen Personen die notwendige Unterstützung und Hilfe zukommen zu lassen. Die Beiständinnen und Beistände unterstützen Erwachsene.
Abklärung und Beratung Erwachsenenschutz
Im Auftrag der KESB Bern klären wir bei Gefährdungsmeldungen den Hilfsbedarf und die Vernetzungsmöglichkeit ab. Wir leisten Hilfe und Unterstützung wo möglich. Zu Handen der KESB Bern verfassen wir Abklärungsberichte und geben Empfehlungen bezüglich möglicher Beistandschaften ab. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Erwachsenenhilfe.
Erwachsenenschutzmassnahmen
Berufsbeistände und Private Mandatstragende (PriMa) unterstützen Betroffene und ihre Angehörigen, zum Beispiel, wenn infolge einer Krankheit, von Suchtproblemen oder Demenz Hilfe beansprucht werden muss oder wenn die Kontrolle über die eigenen Finanzen verloren geht. Sie verwalten Einkommen und Vermögen, klären Sozialversicherungsansprüche ab und vertreten die Betroffenen in Rechtsgeschäften. Weitere Informationen zum Erwachsenenschutz finden Sie auf der Seite der KESB.