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Projektförderung

Die Stadt Bern stellt ihre Projektförderung ab 2024 um. Mit der Projektförderung unterstützt die Stadt Bern professionelle Kulturschaffende und ihre Projekte sowie Veranstalter*innen und ihre Programme mit finanziellen Beiträgen. Bisher gab es vier separate Kommissionen für verschiedene Kunstsparten. Diese werden nun zu einer grossen spartenübergreifenden Kommission zusammengelegt. Interessierte können hier den Prozess der Umsetzung verfolgen.

Der Kredit Projektförderung bündelt die bisherigen Spartenkredite Musik, Kunst, Literatur und Theater/Tanz, den Kredit Film, den Kredit Weitere Beiträge und den Kredit Infrastrukturen der Altstadt. Mit der neuen spartenübergreifenden Projektförderung verfolgt die Stadt Bern verschiedene Ziele. Einheitliche Kriterien für alle sollen Transparenz und Zugang schaffen. In Zukunft gibt es ein Merkblatt, das für alle Projektgesuche gilt. Mit klaren Vorgaben für die Budgetierung will die Stadt Bern die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden verbessern. Und dank des Abbaus der Spartenschranken werden zukünftig alle Projekte von einer Kommission beurteilt, auch jene, die bisher in keine Schublade passten.

Wie funktioniert das? Was wird ab 2024 anders beim Stellen von Gesuchen?

Eingabetermine für Projekte

Neu können Kulturschaffende ihre Gesuche laufend einreichen. Zehnmal pro Jahr finden zwei Sitzungen gleichzeitig statt (nicht im Januar und in der Sommerpause im Juli). In beiden Sitzungen sind Kommissionsmitglieder aus allen ehemaligen Hauptsparten vertreten. Kultur Stadt Bern bearbeitet pro Jahr über 1'000 Gesuche für Projektförderungen. Bei 20 Sitzungen macht das rund 50 Gesuche pro Sitzung.

Bei der Gesuchs-Eingabe: Fokus und Bernbezug angeben

Bei der Eingabe via Online-Formular geben die Gesuchsteller*innen an, mit welchem Fokus die Kommissionsmitglieder ihr Gesuch prüfen soll. Sie können aus einem grossen Katalog maximal fünf Begriffe eingeben. Die Begriffe erscheinen, sobald die ersten Buchstaben eingegeben werden. 

Neu müssen die Gesuchsteller*innen direkt im Formular den Bernbezug des Gesuchs bestätigen. Der Bernbezug ist neu einheitlich definiert. Bei der Projektförderung muss der Wohn- oder Arbeitsort der beteiligten Kulturschaffenden in der Stadt Bern (Libero Zone 100–101) sein. Bei Veranstaltungen muss der Veranstaltungsort in der Stadt Bern liegen oder die beteiligten Kulturschaffenden ihren Wohn- oder Arbeitsort in der Stadt Bern (Libero Zone 100–101) haben.

Am Ende des Formulars geben die Gesuchsteller*innen an, welcher Sparte sie ihr Gesuch zuordnen können. Es können nur Sparten ausgewählt werden, die bis Ende 2023 über eigene Kredite verfügten. Diese Angaben dienen Kultur Stadt Bern für das Monitoring. Mit dem Monitoring soll sichergestellt werden, dass die bisherigen Sparten in ähnlicher Höhe berücksichtigt werden.

Merkblatt 

Das neue einheitliche Merkblatt gibt Auskunft über die Förderkriterien.  Es gibt formelle Kriterien und inhaltliche Kriterien. Die formellen Kriterien sind dieselben, die heute bereits gelten, zum Beispiel Bernbezug, Professionalität, Einhaltung der Fristen.  Die inhaltlichen Kriterien sind in Form von Leitfragen (PDF, 133.3 KB) formuliert. 

Budget, Finanzierungsplan, Richthonorare und soziale Sicherheit

Für die Erstellung von Budget und Finanzierungsplan stellt Kultur Stadt Bern Mustervorlagen zur Verfügung. Zur Budgetierung gehören branchenübliche Honorare für die professionellen Kulturschaffenden, Sozialversicherungsbeiträge und Beiträge an die berufliche Vorsorge. Information sind auf der Seite «Wichtig zu wissen» zu finden.

Infrastruktur- und Lai*innen-Projekte

Die heutigen Kredite für Infrastruktur- und Lai*innen-Projekte werden auch ab 2024 bestehen. Die entsprechenden Eingabebedingungen wurden überprüft und erneuert.

Im Rahmen des Kredits für Infrastruktur-Projekte unterstützt die Stadt Bern Vorhaben, welche die Raum- oder Infrastruktursituation der professionellen kulturellen Produktion und Präsentation verbessern, die wichtige Dienstleistungen im Bereich Wissensvermittlung erbringen oder die Arbeitsbedingungen von Kulturschaffenden verbessern. Das Merkblatt wurde aktualisiert.

Anhand des Kredits für Lai*innen-Projekte werden Projekte von Orchestern, Vereinen, Chören, Gruppen oder Companies aus der Stadt oder Region Bern unterstützt. Anders als bisher können ab 2024 auch Vorhaben von Theater- und Tanz-Gruppen/-Vereine unterstützt werden. Das Merkblatt wurde aktualisiert.

Kommissionssitzungen

Die Kulturkommission besteht aus mindestens 30 Personen. Alle Kommissionsmitglieder, die in den Spartenkommissionen sind, werden ab 2024 Mitglied der Kulturkommission sein. An jeder Sitzung nehmen idealerweise neun Kommissionsmitglieder teil. Jedes Kommissionsmitglied wird an vier bis sechs Sitzungen pro Jahr teilnehmen. Die Kommissionsmitglieder besprechen die Gesuche anhand von Leitfragen (PDF, 133.3 KB)

Die Gesuche werden so auf die Sitzungen verteilt, dass der gewünschte Fokus möglichst abgedeckt ist. Wo dies nicht möglich ist, zum Beispiel weil ein selten vertretenes Fachwissen nötig ist, das in beiden Sitzung nicht vertreten ist, kann vorgängig eine Expertise bei einem Kommissionsmitglied eingeholt werden, das über dieses Fachwissen verfügt.

Weitere Informationen.

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