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Istanbul-Konvention

Mit dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) verpflichtet sich die Schweiz umfassende Massnahmen gegen geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt zu ergreifen. Auch die Stadt Bern trägt zur Umsetzung bei.

Der Istanbul-Konvention liegt das Verständnis zu Grunde, dass die Verwirklichung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ein wesentliches Element zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen ist. Umgekehrt ist Gewaltfreiheit ein wesentliches Element der Gleichstellung. Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Schweiz zu Gleichstellungsmassnahmen, um Gewalt zu verhüten und zu bekämpfen. 

Umsetzung

Die Istanbul-Konvention ist in der Schweiz am 1. April 2018 in Kraft getreten. Auf nationaler Ebene ist das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) für die Umsetzung zuständig. Das EBG erstattet dem Europarat Bericht und koordiniert die Umsetzung der Massnahmen des Bundes.

Auf interkantonaler Ebene unterstützt die Schweizerische Konferenz gegen Häusliche Gewalt (SKHG) die Umsetzung der Konvention.

Die Istanbul-Konvention schreibt NGOs, Fachstellen und anderen zivilgesellschaftlichen Akteur*innen wichtige Rollen in der Umsetzung und im Monitoring zu. Diese haben sich im Netzwerk Istanbul-Konvention zusammengeschlossen.

Auch für die Stadt Bern hat die Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt höchste Priorität. 

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