Gleichstellungsgesetz
Die Gleichstellung von Frauen und Männern und das Recht auf gleichen Lohn bei gleichwertiger Arbeit sind in der Bundesverfassung verankert. Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG) konkretisiert diesen Verfassungsauftrag. Das GlG verbietet es, eine Person in der Arbeitswelt aufgrund ihres Geschlechts zu benachteiligen.
Das Gleichstellungsgesetz (GIG) gilt für alle Arbeitnehmenden. Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin ist während der gesamten Arbeitsbeziehung verpflichtet, die Gleichstellung der Geschlechter zu respektieren. Die Pflicht betrifft also die Zeit ab der Stellenausschreibung bis zur Kündigung des Arbeitsvertrags.
Was ist eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts?
Das GlG verbietet Diskriminierungen am Arbeitsplatz aufgrund des Geschlechts, des Zivilstands, der familiären Situation oder einer Schwangerschaft.
Geschlechtsspezifische Diskriminierung ist eine Ungleichbehandlung von Männern und Frauen, die ausschliesslich auf dem Geschlecht beruht. Ebenfalls verboten ist die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität. Das Diskriminierungsverbot gilt für die Anstellung, die Aufgabenzuteilung und Gestaltung der Arbeitsbedingungen, für den Lohn, Aus- und Weiterbildung, Beförderung und Entlassung. Auch sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz fällt unter das Gleichstellungsgesetz.
Diskriminiert – was tun?
Die Fachstelle für Gleichstellung in Geschlechterfragen bietet kostenlose Erstberatungen für Privatpersonen und Betriebe zu gleichstellungsrelevanten Themen an.
Weitere Informationen liefert die Broschüre «Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann». Sie informiert über die Rechte im Erwerbsleben gemäss Gleichstellungsgesetz und beschreibt das Vorgehen im Kanton Bern im Falle einer Diskriminierung. Zudem enthält sie auch die Adressen der kantonalen Anlaufstellen und nützliche Links.
Auf der Datenbank gleichstellungsgesetz.ch finden Sie wegweisende Fälle und Entscheide nach dem Gleichstellungsgesetz.
Sie können sich auch direkt bei der Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland zu Gleichstellungsfragen beraten lassen. Bei Gleichstellungsfragen ist diese zuständig für das ganze Kantonsgebiet. Kantonale Schlichtungsstellen bieten ein einfaches und kostenloses Schlichtungsverfahren.
Juristischen Fachpersonen empfiehlt die Fachstelle für Gleichstellung in Geschlechterfragen den 2021 veröffentlichten Leitfaden «Das Gleichstellungsgesetz (GlG) im Gerichtsverfahren».
Weiterbildungen zum Gleichstellungsgesetz
Informationen zur Weiterbildung zum Gleichstellungsgesetz finden Sie auf der Webseite der Fachstelle für Gleichstellung von Frauen und Männern des Kantons Bern.