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Neues Beschaffungsrecht mit Nachweisen zur Lohngleichheit

8. Februar 2022

Ab 1. Februar gilt für die Stadt Bern die an das schweizweit harmonisierte und modernisierte öffentliche Beschaffungsrecht angepasste revidierte Beschaffungsverordnung. Neu müssen Unternehmen, die Aufträge der Stadt erhalten, die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau belegen.

Unternehmen, die Aufträge über 100'000 Franken erhalten, müssen neu innerhalb einer angemessenen Frist nach dem Vergabeentscheid einen Nachweis über die Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann vorlegen. Die Stadt Bern macht mit der Einführung der Nachweispflicht einen weiteren Schritt zur Förderung und Einhaltung der Lohngleichheit in ihrem Einflussbereich.

Weitere Informationen finden Sie in der Medienmitteilung des Gemeinderats vom 8. Februar 2022 und unter www.bern.ch/lohngleichheit.

Weitere Informationen.

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