Regelmässige Lohnanalysen in Unternehmen
18. November 2015
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit mehr als 50 Mitarbeitenden sollen künftig alle vier Jahre eine Lohnanalyse durchführen. So verlangt es der Bundesrat im Entwurf zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes. Er reagiert damit auf die Tatsache, dass bisherige Massnahmen auf freiwilliger Basis zur Überprüfung der Lohngleichheit gescheitert sind.