Aufgaben des Bauinspektorats
Wer bauen will, braucht eine rechtskräftige Baubewilligung. Im Baubewilligungsverfahren werden Bauprojekte in Bezug auf die einzuhaltenden Vorschriften überprüft. Das Baugesuch hat formellen und materiellen Ansprüchen zu genügen.
Aufgaben im Baubewilligungsverfahren
Das Bauinspektorat führt das Baubewilligungsverfahren durch, leitet die Einspracheverhandlungen und stellt Anträge an die Bewilligungsbehörde (Direktor SUE oder Regierungsstatthalteramt) oder erteilt die kleinen Baubewilligungen. Im Baubewilligungsverfahren wird sichergestellt, dass Vorhaben den bau- und planungsrechtlichen Vorschriften entsprechen und damit die öffentliche Ordnung nicht gefährden.
Das Bauinspektorat koordiniert zudem das Baubewilligungsverfahren innerhalb der Verwaltung und behandelt die mit dem Baubewilligungsverfahren zusammenhängenden besonderen Gesuche.
Aufgaben der Baukontrolle / Baupolizei
Als Baupolizeibehörde überwacht das Bauinspektorat die Bauarbeiten und die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften.
Die Baukontrolle / Baupolizei ist zuständig für
- die Aufsicht über die Einhaltung der Bauvorschriften und der Bedingungen und Auflagen der Baubewilligung,
- die Einhaltung der Bestimmungen über die Arbeitssicherheit und -hygiene bei der Ausführung von Bauvorhaben,
- die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei widerrechtlicher Bauausführung oder bei Missachtung von Bauvorschriften, Bedingungen und Auflagen sowie
- die Beseitigung von Störungen der öffentlichen Ordnung, die von unvollendeten, mangelhaft unterhaltenen oder sonstwie ordnungswidrigen Bauten und Anlagen ausgehen.
Planarchiv
Sie möchten Ihre Liegenschaft umbauen oder sanieren, haben aber keine Pläne? In der Mikrofilmsammlung des Planarchivs finden Sie Baubewilligungen und Planunterlagen. Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer erhalten Einblick in die Dokumentation ihrer Liegenschaft. Projektverfassende werden gebeten, eine Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers vorzulegen. Für die Einsichtnahme ist eine Grundgebühr von Fr. 50.00 (inkl. 5 Kopien/Scans) und/oder ein Zeittarif II (ab 6 Kopien/Scans) zu entrichten.