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Leerwohnungszählung

Hier erfahren Sie mehr zur aktuellen Leerwohnungszählung.

Statistik Stadt Bern führt im Auftrag des Bundesamtes für Statistik auch dieses Jahr eine Zählung der leer stehenden Wohnungen in der Stadt Bern durch. Stichtag ist der 1. Juni 2024. Erfasst werden somit alle Wohnungen, die am 1. Juni leer stehen. Die Ergebnisse der Zählung bilden wichtige Grundlagen für die Beurteilung des Bau- und Wohnungsmarktes.

Als Rechtsgrundlage für die Leerwohnungszählung gelten das Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 9. Oktober 1992 sowie die Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes vom 30. Juni 1993 bzw. Änderung vom 1. August 1994.

Personen mit Immobilieneigentum sowie Liegenschaftsverwaltungen sind gebeten, leer stehende Objekte, die den Definitionen entsprechen (siehe Formular), Statistik Stadt Bern zu melden (Tel. 031 321 75 31 oder E-Mail ). Sie erhalten dann das entsprechende Formular zum Ausfüllen. Wenn Sie eine elektronische Variante bevorzugen, finden Sie die auszufüllende Tabelle unten. Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit.

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Titel
Formular Leerwohnungen (XLSX, 109.0 KB)

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