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Mieten

Die Stadt Bern verfügt über ein grosses Portfolio an Wohnungen, Ladeflächen, Gewerberäumen und Ateliers. Für die Verwaltung ist Immobilien Stadt Bern zuständig.

Städtische Mietobjekte

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Das Wohnungsangebot ist breit: Es umfasst Wohnungen mit zweckmässigem Ausbaustandard zu tiefen Mietpreisen, aber auch Mietobjekte für den gehobenen Anspruch. Den grössten Anteil bilden Wohnungen mit ein bis drei Zimmern. Aber auch grössere Wohnungen mit mehr als vier Zimmern, Einfamilienhäuser und einzelne Herrschaftshäuser werden zur Miete angeboten.

Aber nicht nur Wohnungen, auch Bastelräume, Ateliers, Büro- und Gewerbeflächen sowie Parkplätze werden zur Vermietung ausgeschrieben.

Häufig gestellte Fragen

Die folgenden Fragen und Antworten decken ein breites Spektrum rund um die Vermietung ab. Sollte die Antwort auf Ihre Frage noch fehlen, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen: .

Informationen zum Mietangebot

Über welches Wohnungsangebot verfügt die Stadt?

Immobilien Stadt Bern bewirtschaftet rund 2'400 Wohnungen. Dies sind ca. drei Prozent des gesamten Wohnungsbestands der Stadt Bern (Stand 2022). Zum Wohnungsangebot gehören Wohnungen mit zweckmässigem Ausbaustandard zu tiefen Mietpreisen, aber auch Mietobjekte für den gehobenen Anspruch. Den grössten Anteil bilden Wohnungen mit ein bis drei Zimmern. Aber auch grössere Wohnungen mit mehr als vier Zimmern, Einfamilienhäuser und einzelne Herrschaftshäuser werden zur Miete angeboten.

Verfügt die Stadt über Wohnungen für Menschen mit einer Behinderung?

Ja. Verschiedene Wohnungen erfüllen die Anforderungen an die Hindernisfreiheit gemäss SIA 500. Dies wird jeweils konkret in den Wohnungsausschreibungen erwähnt. 

Kann ich bei der Stadt Geschäftsliegenschaften mieten?

Ja. Die Geschäftsliegenschaften umfassen diverse Geschäfts-, Büro-, Gewerbe- und Industrieliegenschaften sowie Ladenpassagen und Gastronomiebetriebe. Freie Geschäftsliegenschaften werden auf dem Online-Portal ausgeschrieben.

Wo werden die städtischen Liegenschaften ausgeschrieben?

Die Wohnungen und Geschäftsliegenschaften des Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik werden auf dem städtischen Online-Portal veröffentlicht. 

Vermietung allgemein

Ich bin Mieter*in in einer städtischen Liegenschaft. Wie erreiche ich jemanden von der Verwaltung?

Auf Ihrem Mietvertrag stehen die Kontaktdaten Ihrer zuständigen Bewirtschafterin oder Ihres zuständigen Bewirtschafters. Andernfalls sind wir erreichbar über: oder die Telefonnummer 031 321 76 76

Gibt es eine Warteliste für Wohnungen?

Nein. Immobilien Stadt Bern führt keine Interessentenlisten für Wohnungssuchende.

Nach welchen Kriterien vergibt die Stadt ihre Wohnungen?

Immobilien Stadt Bern strebt eine bunte Durchmischung an. Bei der Vergabe werden unter anderem folgende Kriterien berücksichtigt:

  • Einkommen / Vermögen
  • Alter
  • Kinder
  • Belegung (Anzahl dauerhafte Personen pro Wohnung)
  • Bezug zum Quartier
  • Dringlichkeit
  • Alternative Wohnform

Günstiger Wohnraum mit Vermietungskriterien (GüWR)

Ich möchte mich um eine Wohnung aus dem Segment «Günstiger Wohnraum mit Vermietungskriterien (GüWR)» bewerben. Wie muss ich vorgehen?

Um eine GüWR-Wohnung mieten zu können, müssen bestimmte  Vermietungskriterien (PDF, 401.2 KB) betreffend Einkommen, Vermögen, Belegung und Niederlassung in Bern erfüllt werden. Reichen Sie neben dem ordentlichen Bewerbungsformular zusätzlich die geforderten Unterlagen (wie etwa Steuerveranlagung, Steuervollmacht, Niederlassungsausweis und aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister) mit Ihrer Anmeldung ein.

Was passiert, wenn die Vermietungskriterien für eine Wohnung im Segment GüWR in der Zukunft nicht mehr erfüllt werden – bspw. weil. eine Person auszieht; wird der Mietvertrag dann gekündigt?

Sie sind verpflichtet, relevante Änderungen – wie beispielsweise bei der Wohnungsbelegung oder der finanziellen Situation – zu melden. Immobilien Stadt Bern überprüft zudem einmal jährlich, ob die GüWR-Kriterien noch eingehalten werden. Wenn Sie die Kriterien nicht mehr erfüllen, entfällt zwar der Mietzinsrabatt, Sie können die Wohnung aber weiterhin mieten. Zu Unrecht bezogene Rabatte müssen rückwirkend zurückerstattet werden.

Zwischennutzungen

Ich bin auf der Suche nach einer Liegenschaft zur Zwischennutzung. Wie gehe ich vor?

Die Raumbörse listet in erster Linie leerstehende städtische Liegenschaften auf, die für eine Zwischennutzung geeignet sind. Die Raumbörse steht aber auch privaten Eigentümer*innen für Online-Inserate zur Verfügung. Interessierte Zwischennutzer*innen, die ein passendes Objekt gefunden haben oder Fragen zu einer Liegenschaft haben, können sich bei der Kontaktperson, die im Inserat aufgeführt ist, melden. 

Ich habe eine Liegenschaft, die ich für eine Zwischennutzung zur Verfügung stellen möchte. Wie gehe ich vor?

Mittels Raumformular können Sie als Eigentümerin oder Eigentümer Ihre Liegenschaft in der städtischen Raumbörse eintragen lassen.

Was kosten die Dienstleistungen der Koordinationsstelle Zwischennutzung?

Abgesehen von zeitintensiven persönlichen Beratungen sind alle Dienstleistungen der Koordinationsstelle kostenlos.

Weitere Informationen.

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