Strategien
Der Fonds fördert mit einer aktiven Boden- und Wohnbaupolitik eine soziale, wirtschaftliche und bauliche Entwicklung der Stadt Bern. Ende 2017 hat die Betriebskommission des Fonds die seit 2007/2008 bestehende Strategie revidiert.
Die Strategie des Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik (PDF, 761.6 KB) umfasst die Gesamtstrategie sowie sieben Teilstrategien. Sie stützt sich auf die städtischen Legislaturziele 2017–2020 und beinhaltet die Forderungen der «Wohn-Initiative«, die von den Stimmberechtigten der Stadt Bern 2014 angenommen wurde. Mit der Revision von 2017 will der Fonds vermehrt selber neue Bauprojekte realisieren und das Portfolio mit gezielten Zukäufen erweitern. Mit beiden Massnahmen soll insbesondere mehr günstigen Wohnraum bereitgestellt werden.
Gesamtstrategie
- Die Betriebskommission setzt den Auftrag gemäss Fondsreglement fach- und sachorientiert nachhaltig um.
- Die Betriebskommission sichert und vermehrt das Fondsvermögen. Zu diesem Zweck baut die Stadt vermehrt wieder selber.
- Die Betriebskommission setzt sich dafür ein, den Fonds zu profilieren.
- Die Betriebskommission stellt sicher, dass sich jedes Teilportfolio grundsätzlich selbst finanziert. Ausnahmen werden innerhalb der Teilstrategien definiert.
- Die Betriebskommission schafft Handlungsspielräume, um innovative Ideen und Einzelaspekte in Projekten umzusetzen.
Teilstrategie Wohnen
- Der Fonds strebt im Rahmen seiner Möglichkeiten ein Wohnungsangebot für verschiedene Bedarfsgruppen an und stimmt diese mit den Zielen der Stadt ab. Dabei berücksichtigt er insbesondere auch Personen, die auf dem freien Wohnungsmarkt kaum Zugang zu qualitativ gutem Wohnraum haben. Der Fonds setzt folgende marktergänzende Prioritäten:
- Günstiger Wohnraum
- Familienwohnungen
- Wohnen im Alter / Generationenwohnen
- Wohnen für benachteiligte Personen
- Innovative Wohnformen
Teilstrategie Nachhaltige Entwicklung im Immobilienmanagement
- Die Liegenschaften des Fonds sind in ökologischer, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht für zukünftige Generationen bereitzustellen und zu erhalten. Dabei werden sie durch eine Betrachtungsweise über den gesamten Lebenszyklus nach den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung gebaut, erhalten und betrieben.
- Die nachhaltige Entwicklung mit seinen ausformulierten Nachhaltigkeitszielen ist Bestandteil bei der Planung, der Erstellung und dem Betrieb aller Liegenschaften des Fonds. Dabei wird angestrebt, dass die drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung in allen Phasen des Lebenszyklus im Gleichgewicht sind und bleiben:
- Gesellschaft
- Wirtschaft
- Umwelt
Teilstrategie Gemeinnütziger Wohnungsbau
- Gemeinnützige Wohnbauträgerschaften sind wichtige Partnerinnen und Partner des Fonds bei der Umsetzung der städtischen Wohnbaupolitik.
- Der Fonds fördert im Rahmen seiner Möglichkeiten und gestützt auf das Fondsreglement den gemeinnützigen Wohnungsbau durch:
- die Abgabe von Bauland im Baurecht
- zinsgünstige Darlehen
- direkte Zuschüsse
- Bürgschaften
- Beteiligungen an neuen, innovativen, gemeinnützigen Gesellschaften
Teilstrategie Geschäftsliegenschaften
- Der Fonds hält Geschäftsliegenschaften zu Ertragszwecken und zwecks Einflussnahme im Sinne der Stadtentwicklungsziele wie z.B. der Wirtschaftsförderung, der Quartieraufwertung oder der Erhaltung historischer Bausubstanz.
- Die Geschäftsliegenschaften werden nach zeitgemässen Nachhaltigkeitsgrundsätzen gebaut, unterhalten und saniert.
- Die Vermietung der Geschäftsliegenschaften erfolgt i.d.R. zu marktkonformen Konditionen. Die Nutzung der Liegenschaft kann Einfluss auf die Mietzinsgestaltung haben.
- Die Geschäftsliegenschaften, die nicht Leitsatz 1 entsprechen, können veräussert oder im Baurecht abgegeben werden.
Teilstrategie Baurechte
- Der Fonds vermehrt und arrondiert seinen Grundbesitz durch Kauf von Land.
- Der Fonds hält grundsätzlich am Eigentum des Bodens fest. Die Abgabe von Land erfolgt im Baurecht. Der Verkauf von Boden ist die Ausnahme und muss wichtigen Zielen des Fonds dienen.
- Der Baurechtszins wird auf der Basis des Bodenwertes gemäss dem Marktwert ermittelt und auf die oberirdische Geschossfläche umgelegt. Er basiert auf langfristigen Zinssätzen.
- Der Fonds nimmt über die Ausgestaltung der Baurechtsverträge in sozialer, architektonischer und städtebaulicher Hinsicht Einfluss auf die zukünftige Nutzung der betroffenen Grundstücke.
- Der Fonds bevorzugt Baurechtsvergaben zur Umsetzung der städtischen Wohnbaupolitik.
Teilstrategie Landwirtschaft
- Der Fonds hält grundsätzlich am landwirtschaftlichen Besitz im heutigen Umfang fest und arrondiert ihn wo zweckmässig. Alle landwirtschaftlichen Flächen mit einem Potenzial zur langfristigen Aufzonung stehen nicht zur Disposition.
- Der Fonds strebt die Eigenwirtschaftlichkeit der landwirtschaftlichen Güter an.
- Bei anstehenden umfassenden Investitionen oder bei Pachtwechsel sind betriebsbezogene Wirtschaftlichkeitsanalysen vorzunehmen. Bei Sanierungsmassnahmen ist das Engagement der Pächterinnen und Pächter bezüglich Eigenleistungen zu fördern.
- Einzelparzellen dienen in erster Linie der Stärkung der stadteigenen Pachtbetriebe. Bei Verpachtung an private Landwirtinnen und Landwirte werden in der Stadt Bern ansässige Haupterwerbsbetriebe mit ökologischem Leistungsausweis berücksichtigt. Nebenerwerbsbetriebe können in Ausnahmefällen und auf Zusehen hin stadteigenes Land pachten.
- Für städtische Projekte, die dem Allgemeinwohl dienen, können ausnahmsweise stadteigene landwirtschaftliche Einzelparzellen als Realersatz im Verhältnis 1:1 herangezogen werden. Einzelparzellen mit Potenzial zur langfristigen Aufzonung stehen nicht zur Disposition.
- Der Fonds fördert und unterstützt eine tiergerechte, umweltschonende und ökologische Bewirtschaftung seiner Landwirtschaftsbetriebe.
Teilstrategie Beteiligungen
- Der Fonds betreibt über seine Beteiligungen eine aktive Wohnbaupolitik. Er ist bestrebt, sich an weiteren Gesellschaften zu beteiligen und nimmt Möglichkeiten zur Erhöhung seiner Anteile wahr.
- Der Fonds überprüft seine Beteiligungen regelmässig in Bezug auf ihre wohnbaupolitischen Ziele und Zweckmässigkeit.
- Die Vertreterinnen und Vertreter des Fonds handeln in den Aktiengesellschaften und Genossenschaften gestützt auf die Strategie und Teilstrategien des Fonds, auf die städtische Wohnstrategie sowie auf die geltenden Legislaturziele der hoheitlichen Stadt.
- Der Fonds kann Darlehen im Rahmen der Bedingungen des Fondsreglements an Aktiengesellschaften und Genossenschaften, an denen er beteiligt ist, gewähren.
- Die Vertreterinnen und Vertreter des Fonds fördern eine zeitgemässe Führung der Aktiengesellschaften und Genossenschaften und ein aussagekräftiges Reporting. Sie nehmen Einfluss auf die nachhaltige Ertragskraft der Aktiengesellschaften und Genossenschaften.