Sozialdienst
Der Sozialdienst ist ein Bereich des Sozialamtes der Stadt Bern. Der Sozialdienst richtet finanzielle Hilfe in Notlagen aus, die sogenannte Sozialhilfe.
Mit der Sozialhilfe sollen Notlagen verhindert und behoben werden. Die Sozialhilfe soll zeitlich beschränkt sein. Die finanzielle Hilfe wird erst gewährt, wenn die vorgelagerten Systeme ausgeschöpft sind (Subsidiaritätsprinzip). Dies bedeutet, dass finanzielle Hilfe erst gewährt wird, wenn die Berechtigungen zu Bezügen bei der Krankentaggeld-, Arbeitslosen- und Invalidenversicherung oder bei weiteren Einnahmequellen erloschen sind.
Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit der Sozialhilfe? Hier finden Sie weiterführende Informationen zur Sozialhilfe.
Der Sozialdienst der Stadt Bern ist auch für die Alimentenbevorschussung und Alimentenhilfe zuständig.
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Titel |
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Organigramm Sozialdienst (PDF, 15.3 KB) |