Zahnunfall und Versicherung
Zahnunfälle passieren zu Hause, in der Freizeit oder beim Sport. Sie erfordern eine möglichst rasche zahnärztliche Versorgung. Bleibende Zähne können so oft gerettet werden.
Bei einem Zahnunfall ist das richtige Verhalten entscheidend. Es gilt:
- Ruhe bewahren und überlegt handeln. Nach dem Motto: «Es ist passiert - jetzt schauen wir weiter.»
- Möglichst rasch die Schulzahnklinik oder den Kinderzahnarzt/die Kinderzahnärztin aufsuchen. Ob eine Behandlung dringend ist oder nicht, kann nur eine Fachperson entscheiden. Zahnfragmente oder total ausgeschlagene Zähne mitnehmen.
Zur Erste-Hilfe-Ausrüstung ist jedes Schulhaus in Bern mit einer Zahnrettungsbox, einer sogenannten Dentosafe-Box, ausgerüstet. Die Box ist in erster Linie für komplett herausgeschlagene Zähne gedacht. Sie dient nur in Ausnahmefällen für abgebrochene, sehr grosse Zahnteile.
Grundversicherung und Zusatzversicherung
Seit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung am 1. Januar 1996 ist die Bevölkerung verpflichtet, sich gegen Krankheit und Unfall zu versichern. Kinder und Jugendliche sind über die Grundversicherung gegen Unfall versichert. Erwerbstätige sind durch Ihren Arbeitgeber unfallversichert.
Alle Zahnunfälle sind unverzüglich der Versicherung zu melden. Das volle Ausmass des Schadens wird oft erst Jahre später sichtbar. Die Behebung der Folgen eines Zahnunfalls kann unter Umständen sehr viel teurer zu stehen kommen, als im Moment des Unfalls abzusehen ist.
Eine Zusatzversicherung für allgemeine Zahnarztkosten oder eine kieferorthopädische Behandlung für Zahn- und Kieferstellungskorrekturen kann ebenfalls sinnvoll sein.
Weitere Auskünfte zu Versicherungen erhalten Sie von Ihrer Kinderzahnärztin oder Ihrem Kinderzahnarzt.