News 2022 04/4
Mit dem News berichten wir viermal pro Jahr über den Stadtrat, seine Gremien und Geschäfte sowie über Neuerungen aus dem Ratssekretariat.
Wechsel im Stadtrat
Am 08.12.2022 sind Katharina Altas (SP) und Regula Bühlmann (GB) aus dem Stadtrat ausgetreten. Im Namen des Stadtrats danken wir ihnen für die geleistete Arbeit und wünschen für die Zukunft alles Gute. Neu im Stadtrat begrüssen wir an ihrer Stelle:
- Nicole Silvestri (SP): Mitarbeiterin Verein Klimaschutz Schweiz
- Vanessa Salamanca (GB): Campaignerin Schweizerische Flüchtlingshilfe Bern.
Revision Abbau Pendenzenberg
Der Stadtrat hat sein Geschäftsreglement angepasst, mit dem Ziel den Pendenzenberg an Vorstössen im Stadtrat abzubauen. Nachfolgend finden sich die wichtigsten Änderungen dazu:
- Über Abschreibungen von Motionen sowie Fristverlängerungen können die vorberatenden Kommissionen neu abschliessend entscheiden, wenn keine Gegenstimme abgegeben wird. Die Einreichenden werden von der Kommission angehört, falls sie nicht durch ihre Fraktion in der Kommission vertreten sind.
- Es gelten neue Redezeiten:
- die Einreichenden von Vorstössen haben neu eine Redezeit von acht Minuten statt zehn Minuten,
- die Kommissionssprechenden und die Mitglieder des Gemeinderats können neu zehn statt fünfzehn Minuten zu den jeweiligen Geschäften reden.
- Liegen Kommissionsanträge vor, verlängert sich die Sprechzeit für die Kommission um maximal fünf Minuten und
- auch der Minderheit steht für die Begründung ihres Antrags eine Redezeit von fünf Minuten zur Verfügung.
- Im Übrigen steht den Antragstellenden keine separate Redezeit pro Antrag mehr zur Verfügung.
- Die Antworten auf die Kleinen Anfragen werden nicht mehr im Stadtrat traktandiert. Die Beantwortung der kleinen Anfragen durch den Gemeinderat und der Versand dieser Antworten erfolgt wie bisher.
- Die Interpellationen werden ebenfalls grundsätzlich nicht mehr im Stadtrat traktandiert. Die Antworten des Gemeinderats werden den Mitgliedern des Stadtrats jeweils mit der nächsten Traktandenliste zugestellt. Jedes Mitglied des Stadtrats kann innerhalb von zwei Monaten nach der elektronischen Zustellung die Traktandierung der betreffenden Interpellation verlangen.
- Die Begründungsberichte zu Richtlinienmotionen werden nur noch traktandiert, wenn elf Mitglieder des Stadtrats dies innert zwei Monaten nach der elektronischen Zustellung dieser Berichte verlangen.
- Scheidet ein Mitglied aus dem Stadtrat aus, stellt ihm das Ratssekretariat eine Liste mit hängigen Vorstössen zu, die von diesem als Erstunterzeichnendes Mitglied eingereicht wurden und keine anderen Erstunterzeichnerinnen bzw. Erstunterzeichner mehr im Stadtrat vertreten sind. Das ausscheidende Mitglied teilt dem Ratssekretariat mit, wer seine Vorstösse übernimmt. Sie werden abgeschrieben, falls kein anderes Mitglied des Stadtrats sie innert zwei Monaten nach dem Ausscheiden übernimmt.
- Die Anträge auf Revision des Geschäftsreglements gehen neu direkt an die Geschäftsprüfungskommission zur Vorberatung und Antragstellung.
- Auf die hängigen Vorstösse finden diese Regelungen mit Inkrafttreten dieser Neuerung per 1. Januar 2023 Anwendung.
Lockerung des Kommissionsgeheimnisses
Die Teilrevision des Geschäftsreglements des Stadtrats betreffend die Lockerung des Kommissionsgeheimnisses wurde im Stadtrat gutgeheissen. Die Änderungen treten am 7. Januar 2023 in Kraft (SRB Nr. 2022-609). Die wichtigsten Änderungen sind:
- Zeitpunkt und Ort der Kommissionssitzungen sowie die Traktandenlisten und die Anwesenheiten an den Sitzungen sind neu öffentlich. Davon ausgenommen sind die Traktandenlisten der Aufsichtskommissionen (FIKO, GPK) sowie die Anwesenheiten von Gästen an deren Sitzungen.
- Neu dürfen die Kommissionspräsidien die Öffentlichkeit und die Kommissionsmitglieder ihre Fraktionen über die Kommissionsberatungen informieren. Namentlich dürfen sie Auskunft geben über die Anträge an den Stadtrat, die Beschlüsse und die wichtigsten Diskussionspunkte in der Kommission. Ungeachtet dessen gilt das Kommissionsgeheimnis. Das heisst, die Voten und das Stimmverhalten der einzelnen Kommissionsmitglieder, die Kommissionsprotokolle und die exakten Abstimmungsverhältnisse in der Kommission sind geheim. Einzige Ausnahme dazu sind die Schlussabstimmungen: Die Kommissionssprechenden dürfen im Stadtrat das exakte Stimmenverhältnis dieser Abstimmungen in der Kommission bekannt geben.
- Auch die Sitzungsunterlagen sind geheim, soweit sie nicht bereits öffentlich sind (i.d.R. Vortrag mit Beilagen) oder die Kommission nicht etwas Gegenteiliges beschliesst.
- Die Mitglieder des Stadtrats können beim Ratssekretariat ein Gesuch auf Einsicht in die Protokolle der Kommissionen stellen. Dieses wird gewährt, soweit das Informationsgesetz dies zulässt. Gegen den Entscheid des Ratssekretariats kann beim Büro des Stadtrats Einsprache erhoben werden.
Neuordnung Kommissionswesen
Die Teilrevision des Stadtratsreglements (GRSR) zur Neuordnung des Kommissionswesens tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Die Änderungen im Überblick:
- Neu gibt es zwei Aufsichtskommissionen (Art. 19 ff. GRSR): Die Geschäftsprüfungskommission (GPK, ab 1. Januar 2023) und die Finanzkommission (FIKO, ab 1. Januar 2023).
- Die GPK tritt an die Stelle der Aufsichtskommission (AK).
- Die FIKO übt die Oberaufsicht über den Finanzhaushalt aus. Sie berät das Budget, den Aufgaben- und Finanzplan, den Jahresbericht und die Finanzmotionen vor sowie weitere Finanzgeschäfte, für die kein anderes Ratsorgan zuständig ist. Die FIKO ist zuständig für die Vorbereitung der Wahl des Rechnungsprüfungsorgans. Sie prüft dessen Berichte sowie die Berichte der internen Revision. Sie kann Kreditabrechnungen bei einem Abstimmungsergebnis ohne Gegenstimmen abschliessend genehmigen. Die Aufgaben der Finanzdelegation (FD) gehen an die FIKO über. Die FD wird daher aufgehoben.
- Die Kommission für Ressourcen, Wirtschaft, Sicherheit und Umwelt (RWSU, ab 1. Januar 2023) tritt an die Stelle der Kommission für Finanzen, Sicherheit und Umwelt (FSU) und ist zuständig für die Geschäfte aus der Direktion für Finanzen, Personal und Informatik (FPI); der Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie (SUE) sowie der Abteilungen Aussenbeziehungen und Statistik und dem Wirtschaftsamt der PRD. Sie behandelt Geschäfte, die der Stadt durch die Regionalkonferenz Bern-Mittelland unterbreitet werden und nicht eindeutig einer anderen Kommission zugewiesen werden können (Art. 26 GRSR).
- Die Agglomerationskommission (AKO) wird aufgehoben. Neu wird eine nicht ständige Kommission mit dem Namen Spezialkommission KOBE (SPEZKO.KOBE, ab 1. Januar 2023) eingesetzt. Die SPEZKO.KOBE begleitet das Projekt Kooperation Bern (Fusion Bern und Ostermundigen) und berät die Fusionsvorlage zuhanden des Stadtrats vor. Die Kommission beendet ihre Arbeit spätestens zum Zeitpunkt der Entstehung der neuen fusionierten Gemeinde.
- In den Sachkommissionen und den nicht ständigen Kommissionen besteht neu für jedes Mitglied die Möglichkeit auf eine fixe Stellvertretung (Art. 19d GRSR). Sie kann das Mitglied im in der Kommission vertreten. Die Mitglieder informieren und dokumentieren ihre Stellvertretungen selbst. Die gewählten Stellvertretungen erhalten elektronischen den Zugang zu den Sitzungsunterlagen der Kommission.
- Neu können 30 Mitglieder des Stadtrats sowie die Finanzkommission eine Finanzmotion einreichen (Art. 58 GRSR). Die Finanzmotion beauftragt den Gemeinderat, im nächsten Aufgaben- und Finanzplan (AFP) eine bestimmte Massnahme vorzusehen. Die Einflussnahme auf die Finanzplanung ist mit der Finanzmotion neu auch ausserhalb einer Planungserklärung zum AFP möglich (Art. 60a GRSR).
Zuständigkeit Sachkommissionen ab 2023
Kommission für Soziales, Bildung und Kultur (SBK) |
Kommission für Ressourcen, Wirtschaft, Sicherheit und Umwelt (RWSU) |
Kommission für Planung, Verkehr und Stadtgrün (PVS) |
GuB
PRD
BSS
|
PRD
SUE
FPI
|
PRD
TVS
|
Abstimmungsgeschäfte
12. März 2023
- E+W Wyler, Sanierung Freibad: Baukredit 2020.PRD.000020
- Sanierung Nydeggbrücke: Ausführungskredit 2018.TVS.000138
- Viererfeld/Mittelfeld: Kredite für Infrastruktur und Weiterentwicklung 2019.FPI.000126
Planung
- Leistungsverträge mit den Kulturinstitutionen für die Periode 2024 – 2027: Verpflichtungskredite
- Genereller Entwässerungsplan (GEP) Stadt Bern: Umsetzung mittelfristiger Massnahmen: Kreditantrag (2. Tranche)
- Ausbau Fernwärme: Massnahmen im Strassenraum: Projektierungs- und Realisierungs-
kredit - Referendum Personalreglement der Stadt Bern vom 21. November 1991 (Personalreglement; PRB; SSSB 153.01): Teilrevision 2014.FPI.000054
- Gesamtsanierung Kornhausbrücke: Ausführungskredit 2021.TVS.000101
- Viererfeld/Mittelfeld: Abgabe im Baurecht
- Kooperation Ostermundigen – Bern (KOBE): Fusion der Gemeinden Ostermundigen und
Bern - Überbauungsordnung Wylerringstrasse 34, 36, 46 und 48
- Zonenplan Fern- und Reisebusterminal Neufeld
- Kinderhaus Matthäus: Baukredit
- Gleisersatz Brunnhof – Fischermätteli: Ausführungskredit: Kostenanteil der Stadt Bern
-
Hochwasserschutz Aare Bern: Wasserbauplan «Gebietsschutz Quartiere an der Aare»:
Realisierungskredit
Bitte beachten Sie den provisorischen Charakter der Planung.
Informationen der Stadtkanzlei
- aktuelle Geschäfte und Resultate zu städtischen Abstimmungen
- zurückliegende Resultate zu städtischen Abstimmungen
- sowie kommende Abstimmungsdaten.
Automatische Transkription Stadtratsprotokolle
Seit den Sommerferien wurden die Voten im Stadtrat für die Protokolle mit einer Software transkribiert. Diese automatische Transkription wird nach einer Testphase für den Stadtrat definitiv eingeführt. Die Redaktorinnen sind nach der viermonatigen Testphase sehr zufrieden. Sie stellen fest, dass ihre Arbeit erleichtert und ihre Arbeitsqualität verbessert wird. Tagelanges abtippen der Audioaufnahmen erübrigen sich. Der Fokus ihrer Arbeit liegt neu auf dem Redigieren eines bereits verfassten Textes. Diese Arbeit können sie auch mehrere Stunden am Stück ausführen, was beim Abtippen der Audioaufnahmen kaum möglich war. Das Ziel der Einführung ist es Protokollressourcen einzusparen und die Arbeit der Redaktorinnen vielseitiger zu gestalten.