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Parlamentsbetrieb

Wie arbeitet das Berner Stadtparlament? Welche Aufgaben muss es erfüllen und welche Instrumente stehen ihm dafür zur Verfügung?

Der Stadtrat tagt im Rathaus, im Saal des Grossen Rats. Die Sitzungen sind öffentlich zugänglich. Informationen für den Zugang in den Saal finden Sie über Kontakt.

Datum

Zeit

Endet um

Gremium

14.10.2024

18:00

20:00

SBK

16.10.2024

17:00

19:00

FIKO

17.10.2024

17:00

19:00

Stadtrat

17.10.2024

20:30

22:30

Stadtrat

18.10.2024

12:00

14:00

FPK

21.10.2024

17:00

19:00

RWSU

28.10.2024

17:00

20:00

GPK

30.10.2024

17:00

19:00

FIKO

31.10.2024

13:30

16:30

PVS

31.10.2024

17:00

19:00

Stadtrat

31.10.2024

20:30

22:30

Stadtrat

01.11.2024

12:00

14:00

Büro

04.11.2024

18:00

20:00

SBK

11.11.2024

17:00

19:00

RWSU

13.11.2024

17:00

19:00

FIKO

14.11.2024

13:30

16:30

PVS

14.11.2024

17:00

19:00

Stadtrat

14.11.2024

20:30

22:30

Stadtrat

18.11.2024

17:00

20:00

GPK

20.11.2024

17:00

19:00

FIKO

21.11.2024

17:00

19:00

Stadtrat

21.11.2024

20:30

22:30

Stadtrat

28.11.2024

13:30

16:30

PVS

29.11.2024

12:00

14:00

FPK / PPK

02.12.2024

17:00

19:00

RWSU

05.12.2024

17:00

19:00

Stadtrat

06.12.2024

12:00

14:00

Büro

09.12.2024

18:00

20:00

SBK

12.12.2024

13:30

16:30

PVS

16.12.2024

17:00

20:00

GPK

Datum

Zeit

Endet um

Gremium

10.01.2025

12:00

14:00

FPK

23.01.2025

17:00

19:00

Stadtrat

24.01.2025

12:00

14:00

Büro

27.01.2025

17:00

19:00

RWSU

27.01.2025

18:00

20:00

SBK

29.01.2025

17:00

19:00

FIKO

30.01.2025

13:30

16:30

PVS

30.01.2025

17:00

19:00

Stadtrat

30.01.2025

20:30

22:30

Stadtrat

10.02.2025

17:00

20:00

GPK

13.02.2025

13:30

16:30

PVS

13.02.2025

17:00

19:00

Stadtrat

13.02.2025

20:30

22:30

Stadtrat

17.02.2025

17:00

19:00

RWSU

24.02.2025

18:00

20:00

SBK

26.02.2025

15:45

16:45

FIKOGRE

26.02.2025

17:00

19:00

FIKO

27.02.2025

13:30

16:30

PVS

27.02.2025

19:15

20:15

Büro

27.02.2025

17:00

19:00

Stadtrat

27.02.2025

20:30

22:30

Stadtrat

03.03.2025

17:00

20:00

GPK

10.03.2025

17:00

19:00

RWSU

12.03.2025

17:00

19:00

FIKO

13.03.2025

13:30

16:30

PVS

13.03.2025

17:00

19:00

Stadtrat

13.03.2025

20:30

22:30

Stadtrat

17.03.2025

18:00

20:00

SBK

20.03.2025

17:00

19:00

Stadtrat

20.03.2025

20:30

22:30

Stadtrat

21.03.2025

12:00

14:00

FPK

24.03.2025

17:00

20:00

GPK

27.03.2025

13:30

16:30

PVS

27.03.2025

17:00

19:00

Stadtrat

27.03.2025

20:30

22:30

Stadtrat

28.03.2025

12:00

14:00

Büro

31.03.2025

17:00

19:00

RWSU

02.04.2025

17:00

19:00

FIKO

23.04.2025

17:00

19:00

FIKO

24.04.2025

13:30

16:30

PVS

24.04.2025

19:15

20:15

Büro

24.04.2025

17:00

19:00

Stadtrat

24.04.2025

20:30

22:30

Stadtrat

28.04.2025

17:00

20:00

GPK

05.05.2025

18:00

20:00

SBK

07.05.2025

17:00

19:00

FIKO

08.05.2025

13:30

16:30

PVS

08.05.2025

17:00

19:00

Stadtrat

08.05.2025

20:30

22:30

Stadtrat

12.05.2025

17:00

19:00

RWSU

14.05.2025

17:00

19:00

FIKO

19.05.2025

17:00

20:00

GPK

21.05.2025

15:45

16:45

FIKOGRE

21.05.2025

17:00

19:00

FIKO

22.05.2025

13:30

16:30

PVS

22.05.2025

19:15

20:15

Büro

22.05.2025

17:00

19:00

Stadtrat

22.05.2025

20:30

22:30

Stadtrat

26.05.2025

18:00

20:00

SBK

02.06.2025

17:00

20:00

GPK

02.06.2025

17:00

19:00

RWSU

12.06.2025

13:30

16:30

PVS

12.06.2025

17:00

19:00

Stadtrat

12.06.2025

20:30

22:30

Stadtrat

16.06.2025

18:00

20:00

SBK

18.06.2025

17:00

19:00

FIKO

19.06.2025

13:30

16:30

PVS

23.06.2025

17:00

19:00

RWSU

23.06.2025

18:00

19:40

SBK-Delegation

24.06.2025

12:00

13:00

SBK-Delegation

24.06.2025

13:00

13:45

RWSU-Delegation

26.06.2025

13:30

16:30

Stadtrat

26.06.2025

17:00

19:00

Stadtrat

26.06.2025

20:30

22:30

Stadtrat

30.06.2025

17:00

19:00

RWSU-Delegation

30.06.2025

17:00

20:00

SBK-Delegation

30.06.2025

17:00

20:00

GPK

02.07.2025

15:45

16:45

FIKOGRE

02.07.2025

17:00

19:00

FIKO

03.07.2025

13:30

16:30

PVS

03.07.2025

17:00

19:00

Stadtrat

03.07.2025

20:30

22:30

Stadtrat

04.07.2025

12:00

14:00

Büro

11.08.2025

18:00

20:00

SBK

18.08.2025

17:00

19:00

RWSU

20.08.2025

17:00

19:00

FIKO

21.08.2025

13:30

16:30

PVS

21.08.2025

19:15

20:15

Büro

21.08.2025

17:00

19:00

Stadtrat

21.08.2025

20:30

22:30

Stadtrat

25.08.2025

17:00

20:00

GPK

27.08.2025

17:00

19:00

FIKO

28.08.2025

13:30

16:30

PVS

28.08.2025

17:00

19:00

Stadtrat

28.08.2025

20:30

22:30

Stadtrat

01.09.2025

18:00

20:00

SBK

05.09.2025

12:00

14:00

FPK

08.09.2025

17:00

19:00

RWSU

11.09.2025

13:30

16:30

PVS

11.09.2025

17:00

19:00

Stadtrat

11.09.2025

20:30

22:30

Stadtrat

15.09.2025

17:00

20:00

GPK

18.09.2025

13:30

16:30

Stadtrat

18.09.2025

17:00

19:00

Stadtrat

18.09.2025

20:30

22:30

Stadtrat

19.09.2025

12:00

14:00

Büro

13.10.2025

18:00

20:00

SBK

16.10.2025

13:30

16:30

PVS

16.10.2025

17:00

19:00

Stadtrat

16.10.2025

20:30

22:30

Stadtrat

20.10.2025

17:00

20:00

GPK

27.10.2025

17:00

19:00

RWSU

29.10.2025

17:00

19:00

FIKO

30.10.2025

13:30

16:30

PVS

30.10.2025

19:15

20:15

Büro

30.10.2025

17:00

19:00

Stadtrat

30.10.2025

20:30

22:30

Stadtrat

03.11.2025

18:00

20:00

SBK

06.11.2025

17:00

19:00

Stadtrat

06.11.2025

20:30

22:30

Stadtrat

10.11.2025

17:00

20:00

GPK

13.11.2025

13:30

16:30

PVS

17.11.2025

17:00

19:00

RWSU

20.11.2025

13:30

16:30

PVS

20.11.2025

17:00

19:00

Stadtrat

20.11.2025

20:30

22:30

Stadtrat

26.11.2025

17:00

19:00

FIKO

01.12.2025

18:00

20:00

SBK

04.12.2025

13:30

16:30

PVS

04.12.2025

17:00

19:00

Stadtrat

05.12.2025

12:00

14:00

Büro

08.12.2025

17:00

20:00

GPK

10.12.2025

15:45

16:45

FIKOGRE

10.12.2025

17:00

19:00

FIKO

11.12.2025

17:00

19:00

PVS

15.12.2025

17:00

19:00

RWSU

Bild Legende:

Die Sitzordnung im Stadtrat entnehmen Sie dem Sitzplan. 

Die Festlegung der Sitzordnung erfolgt jeweils nach der Gesamterneuerungswahl durch das Stadtratspräsidium (Artikel 16 Absatz 4 GRSR). Gestützt darauf erstellt das Ratssekretariat einen Sitzplan und weist jedem Ratsmitglied in Absprache mit den Fraktionen einen Platz zu. Während der Legislatur übernehmen neu eintretende Stadtratsmitglieder den Sitzplatz ihrer Vorgänger*innen. Sitzplatzänderungen innerhalb der Fraktionen sind dem Weibeldienst frühzeitig vor der betreffenden Ratssitzung mitzuteilen.

Das Stadtberner Parlament setzt Recht, entscheidet über das Budget und weitere bedeutende Ausgaben, beaufsichtigt den Gemeinderat und die Verwaltung und ist Wahlorgan für bestimmte Gremien.

Wahlen

Der Stadtrat wählt die Mitglieder der Schulkommissionen, die politischen Vertreter der Sozialhilfekommission, der Tierparkkommission und der Betriebskommission des Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik, die Abgeordneten der Stadt in das Parlament eines Gemeindeverbands, das Rechnungsprüfungsorgan, die Leitungen der Ombudsstelle, der Fach- und Aufsichtsstelle Datenschutz und des Ratssekretariats. Weiter wählt er aus den eigenen Reihen das Stadtratspräsidium, die Mitglieder des Büros und die Mitglieder aller stadträtlichen Kommissionen.

Budget und Ausgaben

Der Stadtrat berät im Herbst den Aufgaben- und Finanzplan (AFP) mit Budget. Das Budget wird im November den Stimmberechtigen vorgelegt. Im Frühling genehmigt er die Rechnung und den Jahresbericht. Weiter beschliesst der Stadtrat über Ausgaben von mehr als 300 000 Franken; Ausgaben über sieben Millionen Franken werden zwingend den Stimmberechtigten vorgelegt. Er beschliesst Projektierungs- und Nachkredite und prüft Kreditabrechnungen.

Reglemente

Der Stadtrat beschliesst über alle Gesetze auf Gemeindestufe, das heisst über alle Reglemente. Die meisten unterstehen der fakultativen oder obligatorischen Volksabstimmung. Zu den Gesetzen gehören auch Überbauungsordnungen, Änderungen des Zonenplans usw.

Aufsicht und Kontrolle

Der Stadtrat führt die Oberaufsicht über den Gemeinderat und die Stadtverwaltung. Er verfügt dafür namentlich über folgende Mittel:

  • Diskussion der Legislaturrichtlinien und des Finanzplans
  • Beschluss über das Budget und den Jahresbericht
  • Vorprüfung der Geschäfte durch die stadträtlichen Kommissionen
  • Änderungsrechte bei Geschäften im Stadtrat
  • parlamentarische Vorstösse
  • Überwachung des Gemeinderats durch die Aufsichtskommissionen
  • Einsetzung von nichtständigen Kommissionen oder parlamentarischer Untersuchungskommissionen

 

Die Debatte beginnt, wenn 41 Mitglieder anwesend sind. Erst dann ist der Stadtrat beschlussfähig.

Zu Beginn der Sitzung begrüsst das Stadtratspräsidium die anwesenden Mitglieder des Parlaments und der Regierung.

Die Geschäfte werden in der Reihenfolge der Traktandierung behandelt. Das Ratspräsidium erteilt dazu das Rederecht in folgender Reihenfolge:

Kommission 10 Min.
Kommission Antrag 5 Min.
Kommission Antrag Minderheit 5 Min.
Einreichende 8 Min.
Fraktionen 10 Min.
Einzelne 5 Min.
Gemeinderat 10 Min.

Die Sitzungen des Stadtrats können per Audioübertragung  mitverfolgt werden. Dafür klicken Sie für eine Live-Übertragung in der entsprechenden Sitzung den Link für die  Audioübertragung an. Ebendort können Sitzungen nachgehört werden.  

Anträge

Die Stadtratsmitglieder haben das Recht zu Geschäften Anträge zu stellen und diese zu begründen. Siehe dazu Art. 50 GRSR 

Planungserklärungen

Zu Berichten des Gemeinderats, von denen der Stadtrat Kenntnis nimmt, können Mitglieder des Stadtrats Planungserklärungen einreichen. Siehe dazu Art. 70a GRSR

Antragsliste

Anträge und Planungserklärungen können in schriftlicher, elektronischer Form beim Ratssekretariat () eingereicht werden. Das Ratssekretariat erfasst und publiziert diese für jede Sitzung im Ratsinformationssystem (RIS) in einer Antragsliste. Die Antragsliste wird bis zur Stadtratssitzung drei Mal aktualisiert:

  • im Zeitpunkt des Versands der Unterlagen für die Stadtratssitzung, d.h. in der Regel 15 Tage vor der Sitzung,
  • eine Woche vor der Sitzung mit allfällig neu eingegangenen Anträgen und
  • Neu wird die Antragsliste des Stadtrats am Mittwoch vor dem Sitzungstag geschlossen. Darin aufgenommen werden alle Anträge, die bis 12.00 Uhr des betreffenden Mittwochs elektronisch beim Ratssekretariat eingehen.
  • Am Mittwoch bis spätestens 17.00 Uhr wird die Antragsliste aktualisiert und im RIS publiziert.
  • Werden Sitzungsunterlagen im RIS publiziert oder aktualisiert, wird dies den Mitgliedern des Stadtrats, dem Gemeinderat, der Stadtkanzlei und den Medien elektronisch mitgeteilt.

Einreichen

Parlamentarische Vorstösse können von Mitgliedern des Stadtrats während den Sitzungen beim 1. Vizepräsidium eingereicht werden:

  • Vorstösse für die Dringlichkeit beantragt wird bis 21.00 Uhr, damit das Büro des Stadtrats ausreichend Zeit hat, um über die Dringlichkeit zu befinden,
  • die übrigen Vorstösse bis 21.30 Uhr.

Sie müssen

  • in physischer Form vorliegen,
  • handschriftlich von den Einreichenden und Mitunterzeichneten unterzeichnet sein und
  • mit deren gut leserlichen Sitzplatznummer versehen sein. 

Unter der Rubrik «Eingereichte Vorstösse» werden diese jeweils am Folgetag im Ratsinformationssystem (RIS) unter der entsprechenden Sitzung veröffentlicht. Nach der Aufschaltung erhalten die Ratsmitglieder eine elektronische Mitteilung mit einem Link darauf.

Motion

Die Motion beauftrag den Gemeinderat, dem Stadtrat

  • ein Reglement oder
  • ein Beschluss vorzulegen oder
  • eine Massnahme im Zuständigkeitsbereich des Gemeinderats zu ergreifen.

Wird mit der Motion ein Reglement oder ein Kredit in der Zuständigkeit des Stadtrats oder der Stimmberechtigten verlangt (vgl. dazu Art. 36 f. und 47 ff. GO), liegt eine echte Motion mit Weisungscharakter vor (Art. 59 GRSR). Alle anderen Massnahmen in der Zuständigkeit des Gemeinderats sind Gegenstand einer Motion mit dem Charakter einer Richtlinie (Art. 60 GRSR). Die Richtlinie verpflichtet den Gemeinderat zum Erstellen eines Begründungsberichts. Eine Pflicht zur Umsetzung des Auftrags entsteht für den Gemeinderat nur bei echten Motionen. Siehe dazu Art. 59ff GRSR und die Vorlage  (DOCX, 57.3 KB)zum Verfassen einer Motion.

Finanzmotion

Die Finanzmotion beauftragt den Gemeinderat, im nächsten Aufgaben- und Finanzplan eine bestimmte finanzseitige Massnahme vorzusehen. Siehe dazu Art. 60a GRSR und die Vorlage (DOCX, 62.8 KB) zum Verfassen einer Finanzmotion.

Postulat

Das Postulat beauftragt den Gemeinderat zu prüfen, ob eine Vorlage zu unterbreiten sei, die in den Kompetenzbereich des Stadtrats oder der Stimmberechtigten fällt (vgl. dazu Art. 36 f. und 47 ff. GO), oder ob eine Massnahme in der Zuständigkeit des Gemeinderats zu treffen sei. Siehe dazu Art. 61ff GRSR und die Vorlage  (DOCX, 56.8 KB)zum Verfassen eines Postulats.

Interpellation

Die Interpellation verlangt vom Gemeinderat Auskunft über einen Gegenstand der Stadt Bern. Sie darf nur einen Sachbereich betreffen. Siehe dazu Art. 63ff GRSR und die Vorlage (DOCX, 56.2 KB) zum Verfassen einer Interpellation.

Kleine Anfrage

Die Kleine Anfrage verlangt vom Gemeinderat Auskunft über eine Angelegenheit der Stadt Bern. Sie darf nur einen Sachbereich betreffen und muss sich einfach beantworten lassen. Siehe dazu Art. 65ff GRSR und die Vorlage (DOCX, 52.7 KB) zum Verfassen einer Kleinen Anfrage.

Parlamentarische Initiative

Mit der parlamentarischen Initiative kann der ausgearbeitete Entwurf zu einem Reglement oder Beschluss des Stadtrats oder der Stimmberechtigten eingereicht werden. Siehe dazu Art. 68 GRSR und die Vorlage   (DOCX, 55.2 KB)zum Verfassen einer parlamentarischen Initiative.

Die Abstimmungen im Stadtrat werden mittels elektronischer Abstimmungsanlage durchgeführt. Falls Probleme mit der Abstimmungsanlage an Ihrem Sitzplatz auftreten, melden Sie dies bitte umgehend dem Weibeldienst. Das Stimmverhalten der Stadtratsmitglieder ist öffentlich. Die entsprechenden Abstimmungsprotokolle (Art. 77 Abs. 2 GRSR) können während der Sitzung beim Weibeldienst eingesehen werden und werden als Anhang zum Sitzungsprotokoll publiziert.

Die Stadtratsbeschlüsse sind in der Regel am Folgetag über die entsprechende Sitzung oder das entsprechende Geschäft im Ratsinformationssystem abrufbar.

Präsenzerfassung

Im Stadtrat und seinen Gremien wird die Präsenz elektronisch mit einem Badge erfasst.

Die Stationen zum Badgen befinden sich beim Eingang in den Ratssaal beziehungsweise in das Kommissionszimmer.

Badgen Sie

  • vor und
  • nach jeder Sitzung.

Sollten Sie den Badge nicht dabeihaben, melden Sie dies bitte dem Weibeldienst oder der Geschäftsleitung Ihres Gremiums.

Die Präsenzerfassung

  • dient der Feststellung der Beschlussfähigkeit,
  • bildet die Grundlage für die Publikation der An- und Abwesenheiten im Amtsanzeiger gemäss Artikel 46 des Geschäftsreglements (GRSR),
  • ist Grundlage für die Berechnung des Sitzungsgelds.

Höhe Entschädigung

Die Entschädigung inklusive Teuerungsausgleich für Mitglieder des Stadtrats und seine Gremien beträgt per 1. Januar 2024:

  • Fr. 136.80 für die Teilnahme an einer Sitzung mit einer Dauer bis zu 3 Stunden,
  • Fr. 273.60 für die Teilnahme an einer Sitzung mit einer Dauer von mehr als 3 Stunden,
  • jeweils das doppelte Sitzungsgeld für die Präsidien,
  • Fr. 136.80 für die  Referent*innentätigkeit.

Die Entschädigungen der Stadträt*innen werden jährlich im gleichen Umfang der Teuerung angepasst, wie die Löhne des städtischen Personals gemäss Personalreglement der Teuerung angeglichen werden. Die Veränderungsrate für das städtische Personal betrug per 01.01.2024 1%.

Die Grundlagen für Entschädigungen im Stadtrat sind in Artikel 12 Geschäftsreglement des Stadtrats von Bern vom 12. März 2009 (GRSR, SSSB 151.21) und im Stadtratsbeschluss betreffend Festsetzung der Sitzungsgelder der Mitglieder des Stadtrats und seiner Gremien vom 18. November 2010 (SRB Nr. 639/2010, SSSB 151.211) zu finden.

Sozialabgaben

Die Entschädigungen der Stadträt*innen unterliegen der Sozialversicherungspflicht:

  • 75% sind AHV-/ALV-pflichtig
  • 25% werden vom Versicherungsgericht als AHV/ALV-freie Spesenentschädigung anerkannt (Entscheid vom 2. August 2004).

Bei einem Sitzungsgeld von Fr. 136.80 unterliegen demzufolge Fr. 102.60 der Abgabepflicht und Fr. 34.20 sind davon befreit.

Fällig wird die AHV/ALV, wenn die Entschädigung die Freibetragsgrenze von jährlich Fr. 2'300.00 überschreitet. Sobald der Betrag erreicht wird, werden die AHV/ALV-Beiträge für das laufende Jahr rückwirkend berechnet und von der Entschädigung abgezogen. 

Monatliche Lohnabrechnung

Die Stadträt*innen erhalten monatlich eine Lohnabrechnung. Ausgewiesen wird darauf die Entschädigung für die Tätigkeiten im Vormonat. Beispielsweise erscheint auf der Lohnabrechnung vom Mai die Entschädigung für die Leistungen im April.

Der Lohnabrechnung können folgende Informationen entnommen werden:

  • Unter «Lohnzulagen/Abzüge» (Brutto) sind die AHV/ALV-pflichtigen Anteile der Entschädigung aufgeführt.
  • Unter «Sozialabzüge» werden die effektiven AHV/ALV-Abzüge ermittelt. Zudem ist in der Spalte «Basis», die im laufenden Jahr total erwirtschaftete Entschädigung ersichtlich. Erkennbar ist dadurch, ob die Freibetragsgrenze (vgl. dazu oben unter Sozialabzüge) bereits überschritten wurde.
  • Unter «Auszahlungen/Abzüge» sind die AHV/ALV-freien Anteile der Entschädigung aufgeführt.
  • Welche Sitzungen in der Lohnabrechnung berücksichtigt sind, ist unter «Lohnzulagen/Abzüge» und «Auszahlungen/Abzüge» zu finden: 
    • In der ersten Spalte sind das Gremium und die Art/Dauer einer Sitzung, für die entschädigt wird ersichtlich. Beispielsweise: Stadtrat, Geschäftsprüfungskommission, Referent*in und die entsprechende Entschädigungshöhe. 
    • In der Spalte «Anzahl» ist die Anzahl der Sitzungen aufgeführt. 

Steuerpflicht

Gemäss der Vereinbarung mit der Steuerverwaltung des Kantons Bern vom 20. Februar 2007 ist der Fr. 80.00 übersteigende Betrag pro Sitzung steuerpflichtig. 

Konkret heisst das, 

  • bei einer Sitzung bis 3 Stunden: Fr. 136.80 – Fr. 80.00 steuerfrei = Fr. 56.80 steuerpflichtig
  • bei einem doppelten Sitzungsgeld oder einer Sitzung zwischen 3 und 6 Stunden: Fr. 273.60 – Fr. 80.00 steuerfrei = Fr. 193.60 steuerpflichtig
  • bei Entschädigungen für Referent*innen = Fr. 136.80 steuerpflichtig

Zu Beginn des Folgejahres wird den Mitgliedern des Stadtrats ein Lohnausweis für die Steuern ausgestellt. Darauf ist ersichtlich, welcher Betrag steuerpflichtig und welcher steuerfrei ist. Die kantonale Steuerverwaltung erhält eine Kopie dieses Lohnausweises.

Belästigung / Stalking

Was ist Belästigung/Stalking?

Sie werden per Telefon, Kurznachrichten, Mails oder Brief persönlich belästigt.

Was sind Anzeichen oder Beispiele?

  • Unerwünschte Kommunikation durch Mails, SMS oder Briefe.
  • Telefonanrufe zu jeder Tages- und Nachtzeit.
  • Beobachten, Verfolgen und Auflauern durch fremde Personen.

Was ist zu tun?

  • Reagieren Sie nicht auf Nachrichten und Kontaktversuche.
  • Sichern Sie entsprechende Meldungen und Mails.
  • Lassen Sie sich beraten.

Digitaler Identitätsdiebstahl

Was ist digitaler Identitätsdiebstahl?

Unbekannte veröffentlichen in den Sozialen Medien unter Ihrem Namen Aussagen, insbesondere solche, die Ihnen schaden oder nicht Ihren Ansichten entsprechen.

Was sind Anzeichen oder Beispiele?

  • Erboste Reaktionen von Freunden auf Posts oder auf erneute Freundschaftsanfragen.
  • Nachfragen, ob diese oder jene Aussage bzw. Bitte, tatsächlich von Ihnen kommt.

Was ist zu tun?

  • Reagieren Sie nicht auf entsprechende Einträge.
  • Sichern Sie entsprechende Einträge (z.B. Screenshots).
  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei oder lassen Sie sich beraten.

Drohung und Nötigung

Was ist Drohung und Nötigung?

Sie erhalten anonyme Anrufe, Briefe oder Mails mit Drohungen gegen Sie oder Ihre Familie.

Was sind Anzeichen oder Beispiele?

  • «Sie sind ein Schwein, wenn ich Sie in die Finger bekomme, gnade Ihnen Gott.»
  • «Ich bin mit dem Messer ein guter Gesichtschirurg. Sie werden es dann sehen.»

Was ist zu tun?

  • Befürchten Sie eine unmittelbare Gefahr, verständigen Sie unverzüglich die Polizei.
  • Reagieren Sie nicht auf entsprechende Anrufe, Mails oder Briefe.
  • Sichern Sie Mails und Nachrichten.
  • Lassen Sie sich beraten.

Erpressung und Sextortion

Was ist Erpressung und Sextortion?

Unbekannte behaupten Zugang zu Ihrem Computer zu haben oder über kompromittierendes Material über Sie zu verfügen. Ohne Zahlung (oft in Kryptowährung) werde das Material veröffentlicht.

Was sind Anzeichen oder Beispiele?

  • «Wenn Sie wollen, dass ich beide Dateien lösche und das Geheimnis für mich behalte, müssen Sie Ihre Bitcoin-Zahlungen schicken.»
  • «Senden Sie sofort 1 Bitcoin (3040 Euro) an diese Bitcoin-Adresse: 5X1455sX8000dF145. Versuchen Sie nicht, mich zu betrügen!»

Was ist zu tun?

  • Reagieren Sie nicht auf entsprechende Mails.
  • Bezahlen Sie nichts.
  • Wenn ein Passwort erwähnt wird, das Sie nutzen, ändern Sie dieses Passwort sofort.
  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

Beschimpfung und Ehrverletzung

Was ist Beschimpfung und Ehrverletzung?

Sie werden z.B. in Mails oder Briefen massiv beleidigt oder beschimpft.

Was sind Anzeichen oder Beispiele?

  • «Halten Sie Ihre blöde Fresse!»
  • «Leider muss es auch in der Schweiz massive Terroranschläge geben, bis solche Arschlöcher wie Sie aus dem Verkehr gezogen werden.»

Was ist zu tun?

  • Reagieren Sie nicht auf entsprechende Mails, Briefe oder Posts.
  • Sichern Sie Mails und Nachrichten.
  • Lassen Sie sich beraten.

Sexuelle Belästigung und Cybermobbing

Was ist Sexuelle Belästigung und Cybermobbing?

Sie werden im oder ausserhalb des Ratsbetriebs physisch, verbal oder auf andere Weise sexuell belästigt oder in sozialen Medien gemobbt.

Als sexuelle Belästigung gilt jedes Verhalten mit sexuellem Bezug, das von einer Seite unerwünscht ist und das eine Person in ihrer Würde verletzt. Mobbing ist das wiederholte, zielgerichtete und systematische Schikanieren, Demütigen und Verletzen eines Menschen.

Was sind Anzeichen oder Beispiele?

  • Sexistische Sprüche und Witze.
  • Anzügliche Bemerkungen.
  • Nicht einvernehmliche Berührungen.
  • Mails, Posts, Tweets usw. mit sexistischem Inhalt oder Hetze gegen Ihre Person.
  • Wiederholtes Senden von beleidigenden und verletzenden Nachrichten über E-Mail, SMS, Instant-Messenger oder in Chats.
  • Verbreiten von Gerüchten über Internet- und Mobiltelefondienste an einen grossen Personenkreis.

 Was ist zu tun?

  • Versuchen Sie klare Grenzen zu setzen.
  • Sagen Sie Nein.
  • Protokollieren Sie die Vorfälle.
  • Lassen Sie sich frühzeitig beraten.

Anlaufstellen für Stadträtinnen und Stadträte der Stadt Bern

Fachstelle für Mobbing (mit Option Live-Chat) I Frau Claudia Stam-Wassmer, Tel. 031 381 49 50 

Fachstellen für sexuelle Belästigung

Fachstelle Radikalisierung und Gewaltprävention Stadt Bern I Herr Laurent Luks, Leiter Fachstelle, laurent.luks@bern.ch, Tel. 031 321 76 53 I Frau Bettina Feddern, Sozialarbeiterin, bettina.feddern@bern.ch, Tel. 031 321 76 94

Opferhilfestelle Bern I beratungsstelle@opferhilfe-bern.ch , Tel. 031 370 30 70

Lantana Bern I info@stiftung-gegen-gewalt.ch, Tel. 031 313 14 00

Frauenhaus Bern I info@stiftung-gegen-gewalt.ch,  Tel. 031 332 55 33

Fachstelle für Kriminalprävention

Die Aufgaben und die Geschäftsordnung des Stadtrats ergeben sich aus aus dem Gesetz. Die einschlägigen Erlasse finden Sie in der nachfolgender Zusammenstellung.

Städtische Erlasse

  • Gemeindeordnung der Stadt Bern vom 3. Dezember 1998 (GO, SSSB 101.1
  • Geschäftsreglement des Stadtrats von Bern vom 12. März 2009 (GRSR, SSSB 151.21)
  • Stadtratsbeschluss betreffend Festsetzung der Sitzungsgelder der Mitglieder des Stadtrats und seiner Gremien vom 18. November 2010 (SRB Nr 639/2010, SSSB 151.211)
  • Reglement über die Kommissionen der Stadt Bern vom 17. August 2000 (KoR, SSSB 152.21)
  • Reglement über die politischen Rechte (RPR, 141.1)
  • Verordnung über die politischen Rechte vom 23. März 2005 (VPR, SSSB 141.11)
  • Suche im Stadtrecht (SSSB)

Kantonale Erlasse

  • Gemeindegesetz vom 16. März 1998 (GG)
  • Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV)
  • Gesetz vom 5. Mai 1980 über die politischen Rechte (GPR)
  • Gesetz vom 2. November 1993 über die Information der Bevölkerung (Informationsgesetz, IG)
  • Suche im Kantonsrecht (BELEX)

Der Rat passt sein Geschäftsreglement (GRSR) regelmässig den aktuellen Anforderungen an. Sie finden unter den aufgeführten Links alle Unterlagen zu der jeweiligen Revision:

Geschäft

Änderungen Sitzungen

2007.SR.000024

  • Diverse

 

2007.SR.000024

  • Zwingende Anwesenheit aller betroffener Gemeinderäte in Kommission (Art. 19a)
  • Traktandenliste wird neu nur noch einmal publiziert (Art. 43 Abs. 2)
04.02.2016

2007.SR.000024

  • Einführung Live-Stream (Art. 1 Abs. 2a)
  • Neu allgemeine Zulässigkeit von Ton und Bildaufnahmen im Ratssaal (Art. 9, 10)
21.09.2017

2007.SR.000024

  • Regelung Verfahren Konsultationsantwort der AKO an RKBM (Art. 70e)
21.09.2017

2007.SR.000024

2018.SR.000103

  • Publikation Antragsliste 14 Tage vor Sitzung und Aktualisierung 1 Woche vorher (Art. 42 Abs. 1)
13.02.2020

2007.SR.000024

2018.SR.000142

  • Einführung Audioarchiv, Speicherung Live-Übertragung (Art. 1 Abs. 2)
13.02.2020

2019.SR.000269

  • Elektronische Stimmenermittlung auch ausserhalb des Rathauses (Art. 77)
  • Namensaufruf bei Fehlen einer elektronischen Abstimmungsanlage (Art. 78)
27.08.2020

2020.SR.000353

  • Virtuelle Teilnahme an Stadtratssitzungen während Pandemie (Art. 2a)
25.02.2021

2021.SR.000069

2020.SR.000265

Neuregelung Kommissionen (Art. 19-26, 37, 58, 6a, 19a-19f, 26a-26c, 60a):

  • Einführung Finanzkommission, FSU wird RWSU, AKO wird aufgehoben,
  • Rechte der Kommissionen werden ausgebaut
  • Einführung Stellvertretungs-Regelung für Sachkommissionen

21.10.2021

2022.SR.000094

 

2021.SR.000109

2020.SR.000376

Massnahmen zum Abbau des Pendenzenbergs im Stadtrat:

  • Abschliessende Behandlung durch Kommission von Abschreibungen und Fristverlängerung (Art. 23)
  • Neue Redezeiten: keine für Anträge, 8 Min. für Vorstösse, 10 Min. für Voten der Kommission und des GR (Art. 53a)
  • Zu Richtlinienmotion: Traktandierung Begründungsbericht, wenn 11 Mitglieder es verlangen (Art. 60)
  • Traktandierung von Interpellationen, wenn 1 Mitglied es verlangt (Art. 63, 63a)
  • Keine Traktandierung mehr der kleinen Anfragen (Art. 65)
  • Umgang mit Vorstössen beim Ausscheiden der Einreichenden aus dem Stadtrat (Art. 67)
  • Zuständigkeit GPK für Vorberatung von GRSR-Revisionen (Art. 82).

10.11.2022

2020.SR.000164

  • Monatliche Abrechnung Sitzungsgelder und elektronischer Präsenznachweis (Art. 12, 44)
24.11.2022

2020.SR.000247

  • Regelungen zum Kommissionsgeheimnis (Art. 35, 36, 35a, 35b)
08.12.2022

2020.SR.000159

  • Regelung der ausserordentlichen Lage und des Ratsbetriebs in Krisensituationen (Art. 2a)
12.01.2023

2022.SR.000110

  • Anpassung Fraktionsentschädigungen (Art. 12 Abs. 3 GRSR)
21.09.2023

2022.SR.000110

  • Neue Regelung für eine Diskussion aus aktuellem Anlass (Art. 49 GRSR)
21.09.2023

2022.SR.000110

  • Neuregelungen zur Dringlicherklärung bei parlamentarischen Vorstössen
21.09.2023

Jedes Mitglied des Stadtrats, jede Kommission, die Fraktionspräsidienkonferenz und das Büro des Stadtrats können schriftlich beim Präsidium des Stadtrats die Änderung des Stadtratsreglements beantragen. Die Geschäftsprüfungskommission berät diesen Änderungsantrag vor und stellt dem Stadtrat Antrag (Art. 82 GRSR). Aktuell sind folgende Änderungsanträge in der Geschäftsprüfungskommission hängig:

Geschäft

Änderungen

Einreichung

Sitzung

2020.SR.000383

  • Einführung eines neuen Systems für die Beratung von Reglementen

10.12.2020

  06.07.2023

2021.SR.000140

  • Festlegung von Berechnungsgrundlage und Verteilverfahren zur Besetzung der Kommissionen

03.06.2021

 19.10.2023

2022.SR.000084

  • Gestaltung des Geschäftsreglements gemäss «Sprachleitfaden Kommunikation und Geschlecht»

19.05.2022

 24.08.2023

2022.SR.000135

  • Umsetzung des Beschlusses auf den Druck von Sitzungsunterlagen zu verzichten

23.09.2022

 

2022.SR.000093

  • Änderungen betreffend die Zustellung und Publikation der Sitzungsunterlagen und Antragsliste (Art. 42 GRSR)
  • Konkretisierung der Regelungen zur parlamentarischen Initiative und zur Antragsliste

08.07.2022

 

2023.SR.000034

  • Klärung Verfahren Dringliche Interpellationen
  • Redaktionelle Korrekturen

19.05.2022

 24.08.2023

2023.SR.000015

  • Totalrevision des Geschäftsreglements

12.01.2023

 

2023.SR.0111

  • Zustellung und Publikation der Sitzungsunterlagen und Antragsliste (Art. 42 GRSR) sowie betreffend Verzicht auf den Druck von Sitzungsunterlagen

01.09.2022

 06.07.2023

Im Ratsversand veröffentlichen wir vierteljährlich ein News mit Neuigkeiten aus dem Stadtrat und Hinweisen zu den Ein- und Austritten von Stadtratsmitgliedern. Hier geht es zu den vergangenen Ausgaben

Den Mitgliedern des Stadtrats werden folgende Weiterbildungsveranstaltungen und Workshops angeboten. Diese werden organisiert und durchgeführt, sobald ausreichend Anmeldungen zu einem Modul erfolgt sind.

Modul: Hochbau und städtische Bauprojekte

  • Einführung in die einzelnen Phasen von Hochbauprojekten (Bestellung, Projektierung, Ausschreibung und Realisierung)
  • Information über Abläufe, Zuständigkeiten und Kompetenzen bei Hochbauprojekten der Stadt Bern (Verwaltungsvermögen). 
  • Aufzeigen der grössten Herausforderungen beim Umsetzen von Bauprojekten

Referent: Thomas Pfluger, Stadtbaumeister
Dauer: 1 Stunde
Durchführung: Donnerstag, 22. Mai 2025, 19.00 Uhr, Stadtratspause mit Sandwichverpflegung

Unterlagen (PDF, 7.8 MB)

Anmeldung für nächste Durchführung

Modul: Finanzplanung und Finanzhaushalt 

  • Überblick über den Finanzhaushalt der Stadt Bern (Finanzielle Ausgangslage, Herausforderungen, finanzielle Berichterstattung und Steuerung)
  • Informationen zu den Instrumenten der städtischen Finanzplanung und des städtischen Finanzhaushaltes
  • Aufbau, Ablauf und Inhalt von Jahresbericht, AFP mit Budget und MIP
  • Welche Instrumente stehen dem Stadtrat zur Verfügung, um wirkungsvoll in der Finanzpolitik mitzuwirken?

    Referent: Reto Rutschi, Finanzverwalter
    Dauer: 1 Stunde
    Durchführung: 3. Juli 2025, 19.00 Uhr, Stadtratspause mit Sandwichverpflegung

    Unterlagen (PDF, 900.8 KB)

    Anmeldung für nächste Durchführung  

    Modul: Stadtplanung in Bern

    • Auftrag und Aufgabenbereiche des Stadtplanungsamts
    • Einführung in die wichtigsten Grundlagen und Konzepte für die räumlich-bauliche und freiraumplanerische Entwicklung der Stadt Bern mit Schwerpunkt auf das Stadtentwicklungskonzept Bern 2016 (STEK 2016)
    • Einführung in die baurechtliche Grundordnung: Inhalte, Zuständigkeiten, aktuelle Revisionen
    • Übersicht über die wichtigsten Gebiets- und Arealentwicklungen sowie Freiraumplanungen
    • Ablauf und Zuständigkeiten Planungsverfahren
    • Interessenabwägung: Akteure und Rollen in der Stadtplanung
    • Aufgaben und Rolle der Wohnbauförderung; Einblick in die Wohnstrategie

    Referent: Janette Beck, Stadtplanerin
    Dauer: 1 Stunde, bei Bedarf kann eine Folgeschulung durchgeführt werden
    Durchführung: 24. April 2025 19.00 Uhr, Stadtratspause mit Sandwichverpflegung

    Unterlagen (PDF, 4.1 MB)

    Anmeldung für nächste Durchführung

     

    Weitere Informationen.

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