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Teilrevision Gemeindeordnung und Bauordnung betreffend Änderung der Zuständigkeiten in der Nutzungsplanung

Um die Planerlassverfahren in der Stadt Bern zu beschleunigen, soll neu der Stadtrat über Änderungen der Nutzungsplanung (Bauordnung, Zonenpläne, Überbauungsordnungen) entscheiden und nicht mehr obligatorisch die Stimmberechtigten. Das fakultative Referendum bleibt vorbehalten. Der Gemeinderat hat die entsprechende Teilrevision der Gemeindeordnung und der Bauordnung zur öffentlichen Vernehmlassung verabschiedet.

Die Stadtentwicklung hat in den vergangenen Jahren stark an Dynamik gewonnen. In der Stadt Bern müssen jedoch praktisch sämtliche Änderungen der Nutzungsplanung obligatorisch der Stimmbevölkerung zum Entscheid vorgelegt werden – auch rein technische oder unbestrittene Anpassungen. Das führt zu zeit- und kostenintensiven Planerlassverfahren, mindert die Standortattraktivität und behindert die Siedlungsentwicklung nach innen sowie die Umsetzung der Wohnstrategie. Heute ist Bern die einzige grössere Schweizer Stadt, in der die Stimmberechtigen obligatorisch über Änderungen der baurechtlichen Grundordnung abstimmen. Bei allen vergleichbaren Städten liegt diese Zuständigkeit bei den Parlamenten.

Künftig können in der Stadt Bern Änderungen der Nutzungsplanung immer noch zu den Stimmberechtigten gelangen: Einerseits gilt das fakultative Referendum. 1500 Stimmberechtigte können verlangen, dass über eine vom Stadtrat beschlossene Vorlage eine Volksabstimmung durchgeführt wird. Andererseits kann auch der Stadtrat Planungsgeschäfte, die in seine Zuständigkeit fallen, mit 50 Prozent der Stimmen vors Volkbringen. Dies soll es dem Parlament ermöglichen, Vorlagen, die von grossem Interesse oder politisch sehr umstritten sind, auch künftig in die Volksabstimmung zu schicken. Es ist auch denkbar, dass in solchen Fällen der Gemeinderat dem Stadtrat beantragt, eine Vorlage der Volksabstimmung zu unterstellen.

Mit der Neuregelung der Zuständigkeiten werden der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung zu Planungsgeschäften auch weiterhin geeignete Dokumente bereitgestellt, die einen umfassenden Überblick über die jeweilige Vorlage geben. Zudem werden für die Beratung im Stadtrat nach wie vor die dafür nötigen Unterlagen erarbeitet, die ebenfalls öffentlich zugänglich sind. So können sich alle Interessierten weiterhin ein Bild von Nutzungsplanungen machen und sich einbringen.

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