Offenlegung der Finanzierung von politischen Parteien und Kampagnen
Der Gemeinderat hat eine Vorlage zur Offenlegung der Finanzierung von politischen Parteien und Kampagnen zur Vernehmlassung bei den im Stadtrat vertretenen politischen Parteien verabschiedet.
Die Revisionsvorlage sieht Offenlegungspflichten für die im Stadtrat vertretenen Parteien sowie bei städtischen Wahl- und Abstimmungskampagnen vor. Bei Kampagnen ist die Mittelherkunft indes nur bei Erreichen eines Schwellenwerts auszuweisen; auch für die Offenlegung der Identität von Spenderinnen und Spender gilt ein Schwellenwert. Für diese Schwellenwerte werden im Rahmen der Vernehmlassung zwei Varianten zur Diskussion gestellt: 5'000 Franken und 1'000 Franken.
Die offengelegten Informationen werden im Internet publiziert. Widerhandlungen gegen die Offenlegungspflichten werden mit Bussen bis zu 5'000 Franken geahndet. Die Transparenzbestimmungen sollen die freie Willensbildung der Stimmberechtigten und das Vertrauen in die Politik stärken. Die Forderung zur Offenlegung der Parteifinanzierung geht auf einen Stadtratsvorstoss zurück.