Familienergänzende Kinderbetreuung: Kitas Stadt Bern
Familienergänzende Kinderbetreuung: Kitas Stadt Bern: Vorschüsse Spezialfinanzierung und trägerschafts- bedingte Mehrkosten / Leistungserbringer: Zusatzleis-tungen, Einbezug und Monitoring: Reglement vom 11. Juni 2020 über die familienergänzende Betreuung von Kindern (Betreuungsreglement; FEBR; SSSB 862.31); Teilrevision
Der Gemeinderat der Stadt Bern unterbreitet die Teilrevision des Betreuungsreglements (FEBR) zur öffentlichen Vernehmlassung. Ziel ist es, auch in Zukunft mit städtischen Kitas ein flächendeckendes Grundangebot in der Kinderbetreuung sicherzustellen.
Das Kita-Wesen ist im Kanton Bern grundsätzlich unterfinanziert. Die aktuellen Herausforderungen auf dem Kita-Markt sind für private und städtische Kitas gross. Das System mit den Betreuungsgutscheinen hat zwar innerhalb von wenigen Jahren zu einer Vergrösserung des Angebots geführt, gleichzeitig führen stagnierende Geburtenzahlen, ein verändertes Betreuungsbedürfnis, erhöhte Kita-Tarife und die Stärkung der schulischen Tagesbetreuung zu einer sinkenden Nachfrage nach Kita-Plätzen. Die Versorgung mit Kita-Plätzen ist zudem nicht in allen Stadtteilen gleich gut. Durch das Betreiben eigener Kita-Standorte kann die Stadt bedarfsgerecht auf Marktentwicklungen reagieren und Lücken im Service Public schliessen. So stellen die städtischen Kitas auch in Quartieren mit einer geringeren Versorgung ein Angebot an Betreuungsplätzen sicher. Der Gemeinderat hält deshalb daran fest, Kitas Stadt Bern auch künftig als städtische Kitas in einer Spezialfinanzierung zu führen.
Städtischen Kitas erwachsen durch ihre Trägerschaft sogenannte trägerschaftsbedingte Mehrkosten: Im Vergleich zu privaten Trägerschaften entstehen ihnen beispielsweise aufgrund des städtischen Personalreglements höhere Personalkosten (Familienzulagen, Arbeitszeit, Mutterschafts-, Geburts- und Elternurlaub), Pensionskassenbeiträge sowie höhere Verwaltungs- und Informatikaufwände (Informatik, SAP). Diese höheren Kosten sind auf städtische Vorgaben zurückzuführen und müssen aktuell innerhalb der Spezialfinanzierung gegenfinanziert werden. Für das Jahr 2023 errechnete ein externer Expert*innenbericht Mehrkosten von insgesamt über einer Million Franken.
Mit der Anpassung des Betreuungsreglements (FEBR) will der Gemeinderat die Grundlage schaffen, diese trägerschaftsbedingten Mehrkosten mit Mitteln aus dem allgemeinen Haushalt abzugelten. Um Transparenz zu schaffen, soll eine externe Revisionsstelle diese Mehrkosten jährlich berechnen.
Zusätzlich ist eine finanzielle Unterstützung für alle Kitas und Tageseltern vorgesehen, die Kinder mit sozialem oder sprachlichem Förderbedarf betreuen. Um eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Betreuung sicherzustellen, schlägt der Gemeinderat einen Dialog mit den Leistungserbringenden (Kitas, Tageseltern) sowie eine rechtliche Verankerung des bestehenden Monitorings der Betreuungsgutscheine vor.
Die Vernehmlassung läuft bis zum 31. Mai 2025.
Interessierte Kreise und die Öffentlichkeit sind eingeladen, sich zu äussern, bevor der Stadtrat die Revision behandelt. Ihre Stellungnahme richten Sie bitte elektronisch an: familieundquartier@bern.ch
Vernehmlassungsunterlagen:
Titel |
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Vortrag (PDF, 275.9 KB) |
Änderungserlass (PDF, 365.1 KB) |
Synopse (PDF, 446.7 KB) |
Expertenbericht (PDF, 1.6 MB) |