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Teilrevision Betreuungsgutscheine: Zusatzleistungen der Stadt: Reglement vom 11. Juni 2020 über die familienergänzende Betreuung von Kindern (Betreuungsreglement; FEBR; SSSB 862.31)

Die familienergänzende Kinderbetreuung hat für den Gemeinderat einen hohen Stellenwert. Sie ist zentral für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und leistet einen wichtigen Beitrag zur Chancengerechtigkeit für Kinder. Ziel des Gemeinderats ist es, die vergünstigte Kinderbetreuung möglichst allen Familien zugänglich zu machen. Neben einem genügenden Platzangebot sind erschwingliche Elternbeiträge eine wichtige Voraussetzung, dass alle Kinder Zugang zum Betreuungsangebot haben.

Die Stadt hat sich anfangs 2021 dem kantonalen Betreuungsgutscheinsystem angeschlossen. Da die Auswirkungen nicht abschliessend beurteilt werden konnten, beschloss der Stadtrat eine Evaluation im Rahmen eines Monitorings . Dieses prüfte insbesondere die Entwicklung der Tarife und der von den Eltern getragenen Kosten. Aber auch die Entwicklung der Arbeitsbedingungen und der Qualität in städtischen und privaten
Kitas wurde untersucht.

Aufgrund der Ergebnisse des Monitoringberichts will der Gemeinderat die städtischen Zusatzleistungen teilweise anpassen.

Betroffen von den Anpassungen sind der allgemeine Zuschlag und der Zuschlag für Kinder unter 12 Monaten. Die Mahlzeitenvergünstigung bleibt unverändert. Bei der Anpassung sollen insbesondere die sozialpolitischen Ziele des Gemeinderats, wie sie in den Legislaturrichtlinien 2021-2024 festgeschrieben sind, berücksichtigt werden. Aber auch die finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt sollen im Blick behalten werden, denn sämtliche Zusatzleistungen der Stadt sind vom Lastenausgleich Soziales ausgeschlossen und belasten ausschliesslich den städtischen Finanzhaushalt.

Bisher wird der allgemeine Zuschlag einkommensunabhängig als Pauschale ausgerichtet (11 Franken pro Kind und Betreuungstag). Vorgesehen ist, ihn innerhalb von neuen Grenzwerten zu erhöhen (von 11 auf maximal 31 Franken) und einkommensabhängig abzustufen. Der Zuschlag für Kinder unter 12 Monaten soll von maximal 50 Franken auf maximal 20 Franken pro Kind und Betreuungstag reduziert werden. Die Anpassungen sollen keine Mehrkosten verursachen. Sie erfolgen im Rahmen einer Teilrevision des Reglements vom 11. Juni 2020 über die familienergänzende Betreuung von Kindern (Betreuungsreglement; FEBR; SSSB 862.31). Erläuterungen zu den Anpassungen finden Sie in den Beilagen. Das Reglement soll im Anschluss an die Vernehmlassung dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

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