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Laudatio Franziska Teuscher anlässlich der Verleihung des Sozialpreises der «Bürgi-Willert-Stiftung» an die «Stiftung gegen Gewalt an Frauen und Kindern»

27. Juni 2019

Laudatio von Gemeinderätin Franziska Teuscher, Direktorin für Bildung, Soziales und Sport, anlässlich der Verleihung des Sozialpreises der «Bürgi-Willert-Stiftung» an die «Stiftung gegen Gewalt an Frauen und Kindern», 27. Juni 2019©

Es gilt das gesprochene Wort

Liebe Mitarbeitende der Stiftung gegen Gewalt an Frauen und Kindern
Liebe Mitarbeitende von Vista, Lantana, den Frauenhäusern Bern und Thun
Liebe Ursula Begert und weitere Anwesende der Bürgi-Willert-Stiftung
Werte Gäste und Anwesende

Vor zwei Wochen fand der 2. Nationale Frauenstreik statt. Am Frauenstreik läuteten vielerorts in der Schweiz die Kirchen-Glocken, um ein unüberhörbares Zeichen gegen Gewalt an Frauen zu setzen. Das war eine eindrückliche, auch berührende Aktion. Besonders traurig fand ich das Geläut der Glocken des Berner Münster, darunter auch die «Armsünderglocke». Diese Glocke wurde während mehrerer Jahrhunderte für Frauen geläutet, die nach einem sexuellen Missbrauch schwanger geworden waren und das Kind dann in ihrer Not getötet hatten. Mit der «Armesünderglocke» sind die Frauen dann auf ihrem Gang zum Schafott begleitet worden. Diese Perversion und Verkehrung von Opfer- und Täterverhalten findet leider in vielfacher Art nach wie vor statt. Eine kürzlich im Auftrag von Amnesty International von gfs Bern gemachte Untersuchung zeigt, dass sexuelle Übergriffe in der Schweiz in den allermeisten Fällen unbestraft bleiben. «Viele Vergewaltigungsopfer werden von Behörden und Justiz im Stich gelassen, während Täter ohne Strafe davonkommen», sagte Manon Schick, Geschäftsleiterin von Amnesty Schweiz. Dagegen müssen wir uns alle mit aller Kraft wehren.

Die Stiftung gegen Gewalt an Frauen und Kindern machte am Streik zudem klar, dass Gewalt an Frauen und Kindern ganz viel mit der Gleichstellung zwischen Frau und Mann zu tun hat. So wurde Geschäftsführerin Marlies Haller in einem Online-Medium folgendermassen zitiert: «Je gleichgestellter eine Frau ist, desto eher kann sie sich und ihre Kinder vor Gewalt schützen.» Wer gleichgestellt ist, ist weniger abhängig und Machtausübung von Seiten des Partners findet weniger statt. Wie wahr.

Und das heisst: Es ist wichtig, dass wir alle sorgsam darauf achten, dass die tatsächliche Gleichstellung nicht immer wieder auf die lange Bank geschoben wird. Dass Frauenanliegen nicht im Wartesaal der Geschichte vergessen gehen.

Die Stiftung gegen Gewalt an Frauen und Kindern mit den Beratungsstellen Vista, Lantana und den Frauenhäusern Bern und Thun unterstützt unzählige Frauen mit ihren Kindern, sich von der Gewalt, Demütigung und Angst zu befreien und die körperlichen und seelischen Wunden Schritt um Schritt zu verarbeiten. Ein wichtiger Punkt dabei ist, dass Frauen wissen oder wieder daran glauben, dass sie gleichgestellte Individuen sind, dass sie das Recht auf sexuelle Integrität und das Recht auf ein Leben ohne Gewalt haben und dass Gewalterfahrung nie die Schuld der Opfer sein kann. Was Sie, liebe Anwesende, in dieser Beziehung in den Beratungsstellen und Frauenhäusern leisten, ist von unschätzbarem Wert. Vielen Dank für Ihre Klarheit, Ihren Mut, Ihren langen Atem, Ihre Energie und Entschlossenheit.

Was mich vor und während des Frauenstreiks irritiert hat, waren jene Stimmen, die fanden, in der Schweiz brauche es gar keinen Frauenstreik, da es den Frauen in der Schweiz ja gut gehe. Das kann ich mir eigentlich nur so erklären: Weibliche Altersarmut, alleinerziehende Mütter als Working-Poor, misshandelte und gedemütigte Frauen, Gewalt an Müttern und ihren Kindern etc. etc., das alles sind Themen, die entweder zu wenig sichtbar sind in unserer Gesellschaft oder nicht gehört werden. Auch hier: Wir müssen, wo immer, wann immer möglich, Frauen, Frauenanliegen, Gleichstellungsthemen Gesichter und Stimmen geben und klare Forderungen stellen. So spricht sich beispielsweise Nora Scheidegger, Juristin und Expertin für das Schweizer Sexualstrafrecht, für die Einführung eines neuen Grundtatbestandes aus, der sexuelle Handlungen ohne gegenseitige Einwilligung prinzipiell unter Strafe stellt. Sie will, dass so das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung besser geschützt ist.

Wenn die Verleihung des Sozialpreises der Bürgi-Willert-Stiftung von heute Abend dazu beitragen kann, dass Gewalt an Frauen und Kindern stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit rückt, dann ist das viel schöner als die Ehrung und Wertschätzung an sich, die mit der Preisvergabe verbunden ist.

Denn dies sind die Fakten, die wir nicht verneinen und an denen wir nicht vorbeischauen dürfen:

  1. Der gefährlichste Ort der Welt für Frauen ist das Zuhause. Nirgends laufen Frauen häufiger Gefahr, Opfer eines Gewaltdelikts zu werden.
  2. Jede zehnte Frau, egal aus welcher Gesellschaftsschicht, in der Schweiz ist von psychischer, körperlicher oder sexueller Gewalt ihres Ehemannes oder Partners betroffen.
  3. Laut einer neuen Studie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist Gewalt durch den Lebenspartner weltweit Todesursache Nummer eins für Frauen zwischen 16 und 44 Jahren. In der Schweiz werden 25 bis 35 Frauen pro Jahr durch ihren Partner umgebracht.

Das sagt alles. Umso mehr bin ich dankbar für jede Frau, die den Weg zu einer Ihrer Institutionen, sei es eine Beratungsstelle, ein Frauenhaus oder eine Notwohnung, findet, diesen Schritt wagt und unternimmt. Und ich bin sehr dankbar für die grossartige Arbeit, die Sie alle leisten. Sie sorgen dafür, dass misshandelte Frauen, Frauen am Tiefpunkt ihres Selbstwertgefühls, voller Scham vielleicht, ihre Situation wieder klarer überschauen und vielleicht auch Hoffnung schöpfen können. Und Kraft.

Laudatio von Gemeinderätin Franziska Teuscher, Direktorin für Bildung, Soziales und Sport, anlässlich Verleihung des Sozialprei-ses der «Bürgi-Willert-Stiftung» an die «Stiftung gegen Gewalt an Frauen und Kindern», 27. Juni 2019©
Titel
Verleihung des Sozialpreises der «Bürgi-Willert-Stiftung» an die «Stiftung gegen Gewalt an Frauen und Kindern», Laudatio Franziska Teuscher, 27.06.2019 (PDF, 21.6 KB)

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