Aufgaben des Gemeinderats
Der Gemeinderat
- bestimmt Ziele und Mittel des öffentlichen Handelns.
- plant und koordiniert die Tätigkeiten der Stadt.
- wahrt die öffentliche Sicherheit.
- tritt als Kollegium auf, führt die Stadtverwaltung und trägt die Verantwortung für deren einheitliches Handeln.
- stellt die Regierungstätigkeit jederzeit sicher.
- bereitet die Geschäfte für den Stadtrat und die Stimmberechtigten vor und stellt Anträge.
- entwirft Reglemente und erlässt Verordnungen.
- bestimmt die Schwerpunkte der Legislaturrichtlinien und legt gegenüber dem Stadtrat Rechenschaft ab.
- erteilt Konzessionen.
- legt das städtische Vermögen an.
- vertritt die Stadt und pflegt die Beziehungen zur Öffentlichkeit, zu Gemeinden, Kanton, Bund und zum Ausland.
- leitet die Verwaltung, wählt das obere Kader, die Mitglieder von Kommissionen und Vertretungen der Stadt.
- ist zuständig für Ausgaben bis Fr. 300'000.
- stellt die Information der Öffentlichkeit über städtische Belange sicher.