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12. Mai 2023 | Stadtrat

Medienmitteilung der Spezialkommission Kooperation Bern (SPEZKO.KOBE)

SPEZKO.KOBE sagt Ja zur Fusion von Ostermundigen und Bern

Die Spezialkommission Kooperation Bern (SPEZKO.KOBE) hat während zwei Kommissionssitzungen die Fusionsvorlage beraten und dieser am vergangenen Mittwochabend zugestimmt. Somit beantragt die SPEZKO.KOBE dem Stadtrat von Bern die Fusionsvorlage zu genehmigen und am 22. Oktober 2023 den Stimmberechtigten zur Abstimmung vorzulegen.

Die Kommission ist überzeugt davon, dass die Fusion für die Stadt, die Region und den Kanton Bern eine grosse Chance bedeutet und der Bevölkerung der jetzigen Gemeinden Ostermundigen und Bern langfristig Vorteile einbringen wird. Die Fusion birgt in vielerlei Hinsicht Potenzial, das es zukünftig zu nutzen gilt. Die SPEZKO.KOBE würdigt die Fusionsvorlage als Ergebnis intensiver Verhandlungen und nimmt zur Kenntnis, dass noch nicht alle Aspekte der zukünftigen Gemeinde abschliessend geklärt sind. Die SPEZKO.KOBE wird ihre Arbeit fortführen und den weiteren Verlauf des Fusionsprozesses begleiten.

Am 01.06.2023 berät der Stadtrat von Bern die Fusionsvorlage. Am 22.10.2023 finden in Ostermundigen und Bern die Volkabstimmungen über die Fusionsvorlage statt. Die Bevölkerung von Bern und Ostermundigen entscheidet gleichzeitig und definitiv, ob die Gemeinden fusionieren sollen oder nicht. Nehmen die Stimmberechtigten der beiden Gemeinden die Vorlage an, kommt die Fusion auf Grundlage des Fusionsvertrags, des Fusionsreglements und der Gemeindeordnung zustande. Fusionszeitpunkt ist der 01.01.2025. Lehnen die Stimmberechtigten der Stadt Bern und/oder die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Ostermundigen die Vorlage ab, kommt die Fusion nicht zustande.

Weitere Auskünfte erteilen

  • Janosch Weyermann, Präsident SPEZKO.KOBE, Telefon 079 631 05 96
  • Mirjam Roder, Vizepräsidentin SPEZKO.KOBE, Telefon 078 827 29 89
  • Irina Straubhaar, Kommissionssprecherin, Telefon 079 797 26 30
  • Barbara Nyffeler, Kommissionssprecherin, Telefon 031 633 40 86

RS/NSt

Weitere Informationen.

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